648/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 11.12.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Integration ab Tag 1 heißt arbeiten ab Tag 1 und nicht ab Tag 232

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Seit dem Ministerratsbeschluss vom 28. Mai 2025, in dem die Bundesregierung ein verpflichtendes Integrationsprogramm ab Tag 1 angekündigt hat, sind 232 Tage vergangen. Bis heute warten wir auf die Einlösung dieses Versprechens. Was passiert stattdessen? Die Bundesregierung kürzt die Mittel für Deutschkurse um 42 Mio. Euro, die Stadt Wien und das Integrationsministerium streiten über die Zuteilung der Mittel[1], beim Österreichischen Integrationsfonds, der großteils für die Umsetzung der Kurse zuständig ist, brodelt es[2].

 

Integration ab Tag 1 ist kein „Verwaltungsvorhaben“, das am Hick-Hack einzelner Beteiligter scheitern darf. Die Umsetzung von „Integration ab Tag 1“ ist für ein gelungenes Zusammenleben in Österreich dringend notwendig – sowohl für die in Österreich Ankommenden als auch für die österreichische Bevölkerung, die sich zu Recht große Integrationsbemühungen von Zugewanderten erwartet. Wer frühzeitig Deutsch lernt, kann schneller Kontakte knüpfen, sich einbringen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Frühzeitige Sprach- und Arbeitsmarkt­maßnahmen sorgen dafür, dass Schutzsuchende eigenständig werden und nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Wer erst Monate später Zugang zu diesen Angeboten erhält, bleibt länger isoliert und auf Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig ist die Vermittlung der Grundwerte unserer Gesellschaft von Beginn an entscheidend: Zugewanderte müssen frühzeitig erfahren, welche Regeln in Österreich gelten und welches Verhalten daher von ihnen erwartet wird.

 

Damit das verpflichtende modulare Integrationsprogramm ab Tag 1 wirklich vorzeigbare Ergebnisse liefert, müssen neue Maßnahmen und Mittel verankert werden. Ein Zusammenstückeln der bescheidenen bestehenden Maßnahmen kann die großen Ankündigungen der Regierung jedenfalls nicht erfüllen.

 

Um die Umsetzung von „Integration ab Tag 1“ wirksam zu sichern, ist auch Transparenz über die Mittelverwendung und die Maßnahmen des ÖIF unverzichtbar. Wie auch der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, handelt der ÖIF teilweise hoheitlich[3]. Es ist daher dringend geboten, dass das Parlament seiner Kontrollfunktion nachkommen kann und das parlamentarische Interpellationsrecht auf den ÖIF ausgeweitet wird.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie wird aufgefordert, das angekündigte verpflichtende modulare Integrationsprogramm ab Tag 1 ohne weitere Verzögerung umzusetzen und allen Vertriebenen, Asyl- und subsidiären Schutzberechtigten sowie Asylwerbenden mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit unverzüglich zugänglich zu machen. Desweitern wird sie ersucht einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um das parlamentarische Interpellationsrecht auf den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zeitnahe auszuweiten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft vorgeschlagen.



[1] Vgl.: "Schlechte Performance": Hacker und Plakolm streiten über Deutschkurse in Wien - Wien - derStandard.at › Panorama. Stand: 10.12.2025

[2] Vgl. Die verhinderte Mitarbeiter-Revolte beim Integrationsfonds - Inland - derStandard.at › Inland Stand: 10.12.2025

[3] Vgl.: VfSlg 19.728/2012