649/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 11.12.2025
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ENTSCHLIESSUNGANTRAG

der Abgeordneten Elisabeth Heiß

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nein zum Digitalen Euro – Bargeld ist Menschenrecht

Der Masterplan der Bargeldabschaffung schreitet in der Europäischen Union offensichtlich weiter voran. Ein erster Schritt war die Abschaffung des 500-Euro-Geldscheins.

Nach dessen Beseitigung geht es jetzt den 1- und 2-Cent-Münzen durch die Eurokraten in Brüssel an den Kragen. Aus der EU-Kommission hört man, die Cent-Münzen seien unbeliebt. In Wahrheit soll im Zuge dieser Cent-Abschaffung dann auch gleich eine Aufrundung bei Preisen und Dienstleistungen erfolgen.

Am Ende des Tages freut sich wieder der EU-Budgetkommissar in Brüssel, dessen Einnahmen ja auf der Grundlage von Steuereinnahmen der Mitgliedsländer beruhen. Steigen die Preise durch Aufrundung wegen Wegfall von 1- und 2-Cent-Münzen, dann erhöhen sich etwa auch Mehrwertsteuereinnahmen auf Waren und Dienstleistungen. Alle Preise würden dann auf 5-Cent-Beträge aufgerundet. Das bringt in der Masse für die einfachen Bürger einen ordentlichen Preisschub nach oben.

Der digitale Euro ist der nächste Anschlag auf das Bargeld

Die Einführung des digitalen Euros wird als Fortschritt und Ergänzung zum Bargeld verkauft. Doch schon jetzt warnen Experten vor erheblichen Gefahren, die mit dieser Digitalwährung einhergehen. Vor allem der Datenschutz steht im Zentrum der Kritik. Wenn der digitale Euro nicht streng reguliert wird, könnte die Privatsphäre der Bürger massiv gefährdet werden.

Mehrere Staaten haben bereits erkannt, dass Bargeld ein Grundrecht der Bürger ist. In Ungarn wurde der Schutz von Bargeld und der Zugang dazu – inklusive verpflichtender Versorgung mit Bankornaten – verfassungsrechtlich abgesichert und faktisch zum Menschenrecht erklärt.[1] In Spanien ist die Verweigerung von Bargeldzahlungen in bestimmten Bereichen als Gesetzesverletzung und Eingriff in fundamentale Grundrechte gewertet worden.[2] Auch auf EU-Ebene wurde argumentiert, dass die Möglichkeit, mit Bargeld zu zahlen, ein grundlegendes Recht ist und wirtschaftliche Freiheit der Bürger bedeutet.[3]

Bargeld ist nicht nur ein Zahlungsmittel, sondern gelebte Freiheit. Wer über Bargeld verfügt, kann frei und anonym entscheiden, was er wann und wo kauft – ohne Kontoüberwachung, ohne Datenspur, ohne Abhängigkeit von Banken oder Zahlungsdienstleistern. Eine schleichende Abschaffung des Bargelds würde diese Rechte aushöhlen und den Datenschutz gefährden.

Bargeld ist aber auch eine soziale Frage. Ältere Menschen, Menschen mit geringem Einkommen, Personen ohne ständigen Internetzugang oder ohne Bankkonto dürfen nicht zu Bürgern zweiter Klasse werden. Wer Menschenrechte ernst nimmt, muss Bargeld als Menschenrecht verteidigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass eine verbindliche Garantie geschaffen wird, dass mit dem digitalen Euro nicht durch die Hintertür das Bargeld abgeschafft wird.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft zuzuweisen.



[1]    https://www.cashmatters.org/blog/cash-access-and-the-new-legal-frontiers (aufgerufen am 05.12.2025)

[2]    https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2025/03/safeguarding-consumers-access-to-cash-in-the-digital-economy_d6048c25/189970b4-en.pdf (aufgerufen am 05.12.2025)

[3]    https://cashessentials.org/cash-legal-tender-and-the-future-of-euro-banknotes (aufgerufen am 05.12.2025)