65/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.02.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
betreffend Opt-out Möglichkeit aus der ÖH-Pflichtmitgliedschaft
Bei der letzten ÖH-Wahl 2023 kandidierten insgesamt neun Fraktionen für die Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH). Mit nur 21,2 Prozent Beteiligung der insgesamt 346.446 Wahlberechtigten (zur Bundesvertretung) bleibt die ÖH weiter in einem Legitimationsnotstand.[1] An manchen Universitäten gehen praktisch nur mehr die Kandidaten wählen.
Offensichtlich besteht seitens der meisten Studierenden keinerlei Interesse an einer politischen Studentenvertretung, für die sie derzeit pro Semester 24,70 Euro Mitgliedsbeitrag zahlen müssen. Es ist deshalb an der Zeit, die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft zu beenden. In einer modernen Gesellschaft ist eine Zwangsvertretung nicht mehr notwendig. Die Österreichische Hochschülerschaft soll sich an der Gewerkschaft orientieren, die ihre Mitglieder durch entsprechende Leistungen davon überzeugen muss, freiwillig dieser Organisation beitreten und angehören zu wollen.
Insbesondere die Ausweitung der Pflichtmitgliedschaft auf Studenten an Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen hat sich als absolut sinnwidrig erwiesen. In diesen Bildungseinrichtungen gehen nicht einmal mehr die Funktionäre wählen. Darüber hinaus gibt es auf vielen dieser Einrichtungen keine echte Wahl, da nur mehr Einheitslisten kandidieren.
Beispiele absurd niedriger Wahlbeteiligung sind:
· Danube Private University 8 Stimmen
· Privatuniversität Schloss Seeburg 10 Stimmen
· Stella Vorarlberg Privathochschule für Musik 13 Stimmen
· Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten 18 Stimmen
·
Jam Music
Lab
Private University for Jazz and Popular Music Vienna 21
Stimmen
Auch die NEOS haben eine Abschaffung der ÖH-Zwangsmitgliedschaft bereits 2015 in einem Antrag gefordert:
Die Bundesregierung, und im Besonderen der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, indem die Mitgliedschaft ordentlicher Studierender an den jeweiligen Hochschülerinnen - und Hochschülerschaften auf freiwilliger Basis anhand eines Opt-Out Systems geregelt wird.[2]
Der ÖVP sei in Erinnerung gerufen, dass ihre Verhandler der Fachgruppe Bildung und Wissenschaft in den gescheiterten Regierungsverhandlungen mit der FPÖ einem Op-out aus der ÖH-Mitgliedschaft bereits ihre grundsätzliche Zustimmung gegeben hatten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 vorzulegen, in der die Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft neu geregelt wird, sodass Studierende an den jeweiligen Bildungseinrichtungen nicht per Gesetz Mitglied in dieser sind, sondern eine Opt-out Möglichkeit haben.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung zuzuweisen.