653/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 11.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Manuel Litzke, BSc, Dr. Marin Graf

und weiterer Abgeordneter

betreffend Transparenz bei den Gehältern der Universitätsleitungen

 

 

Die Höhe der Bezüge von Rektoren an öffentlichen Universitäten ist von erheblichem öffentlichen Interesse. Gemäß den Grundsätzen des Bundes Public Corporate Governance Kodex 2017 (B-PCGK 2017)[1] sind staatsnahe Einrichtungen, darunter auch Universitäten, verpflichtet, Transparenz in Bezug auf die Vergütung ihrer Führungskräfte herzustellen.

 

In der Beantwortung 2686/AB vom 24. Oktober 2025 der parlamentarischen Anfrage betreffend „TOP 10 Managergehälter“ (3160/J)[2] im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

 

„die Universität Graz, die Medizinische Universität Wien und die Medizinische Universität Innsbruck ihre Rektoratsvergütungen nicht offengelegt haben.“[3]

 

Diese mangelnde Offenlegung widerspricht dem Transparenzgedanken des Bundes und dem berechtigten Interesse der Steuerzahler. Die öffentliche Hand trägt über erhebliche Budgetmittel zur Finanzierung dieser Universitäten bei, weshalb die Offenlegung der tatsächlichen Einkommens- und Leistungsbestandteile der Universitätsleitungen zwingend erforderlich ist.

 

Es ist daher geboten, dass die Bundesregierung sicherstellt, dass alle öffentlichen Universitäten ihrer Offenlegungspflicht gemäß den Bestimmungen des B-PCGK 2017 vollständig nachkommen. Eine fortgesetzte Geheimhaltung dieser Vergütungen untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Hochschulwesen und die verantwortliche Mittelverwendung.

 

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass sämtliche öffentlichen Universitäten, insbesondere die Universität Graz, die Medizinische Universität Wien und die Medizinische Universität Innsbruck, die Vergütungen ihrer Rektoratsmitglieder vollständig und transparent offenlegen. Weiters ist zu prüfen, ob eine gesetzliche Klarstellung im Universitätsgesetz 2002 oder im Bundes Public Corporate Governance Kodex 2017 notwendig ist, um künftig eine einheitliche, verpflichtende Offenlegung sämtlicher Bezüge der Universitätsleitungen sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung zuzuweisen.



[1]     https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:2ac9ab19-f181-49f2-a75e-2946de9fb379/B-PCGK_Endfassung_2017.pdf (aufgerufen am 09.12.2025)

[2]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3160 (aufgerufen am 09.12.2025)

[3]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2686 (aufgerufen am 09.12.2025)