654/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 12.12.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde

betreffend jährlicher Bericht zum Ausmaß der Steuerlücke

 

BEGRÜNDUNG

Transparenz, Effizienz und Rechtsgleichheit sind zentrale Grundsätze einer funktionierenden Steuerpolitik. Der Staat kann seine Aufgaben nur dann wirksam erfüllen, wenn die gesetzlich vorgesehenen Steuern auch tatsächlich erhoben werden und wenn der Gesetzgeber über verlässliche Daten zum Aufkommen, zu Fehlbeträgen und zu den Ursachen steuerlicher Mindereinnahmen verfügt.

Im Finanzausschuss vom 2. Dezember 2025 wurde deutlich, dass die Bundesregierung derzeit kein vollständiges und systematisch aufbereitetes Bild über das Ausmaß der Steuerlücke vorlegen kann. Selbst der Bundesminister für Finanzen konnte auf Nachfrage nicht angeben, wie hoch die Differenz zwischen den theoretisch geschuldeten Steuerbeträgen und den tatsächlich vereinnahmten Abgaben ist. Dieser Befund zeigt eine erhebliche Informationslücke auf, die sowohl die parlamentarische Kontrolle als auch die strategische Ausrichtung der Steuerpolitik erschwert.

Ein regelmäßiger, öffentlich verfügbarer Bericht zur Steuerlücke ist ein wichtiges Instrument, um Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und administrative Ineffizienzen besser zu erkennen, Prioritäten im Ressourceneinsatz der Finanzverwaltung zu setzen und Erfolge wie Defizite in der Betrugsbekämpfung nachvollziehbar zu machen. Internationale Beispiele – etwa aus der EU und der OECD – zeigen, dass systematische Steuerlückenanalysen zur Stärkung der Steuermoral, zur Verbesserung der Vollzugseffizienz und zur Erhöhung der Transparenz beitragen können.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die Bundesregierung ab 2026 jährliche, klar strukturierte und öffentlich zugängliche Berichte zum Ausmaß der Steuerlücke vorlegt und dabei auch Kennzahlen zum Fortschritt in der Betrugsbekämpfung darstellt. Dies schafft eine solide Grundlage für faktenbasierte Steuerpolitik, stärkt das Vertrauen in die Steuerverwaltung und unterstützt den Nationalrat in seiner Aufgabe der Kontrolle und Gesetzgebung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen; wird aufgefordert, ab 2026 einen öffentlich verfügbaren Bericht zum Ausmaß der Steuerlücke zu legen. Dabei sollten insbesondere folgende Punkte möglichst exakt quantifiziert werden:

     Potentielle Steuereinnahmen;

     die Steuerlücke bestehend aus Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und der administrativen Steuerlücke, entstanden durch Ineffizienzen;

     Kennzahlen zum Fortschritt in der Betrugsbekämpfung wie Prüfungsquoten, Prüfungsrenditen, Ressourceneinsatz udgl.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.