655/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 12.12.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde
betreffend Ethical Hacking straffrei stellen - Proaktives Aufdecken von Sicherheitslücken mit dem Ziel der Erhöhung der Cybersicherheit
BEGRÜNDUNG
Ethical Hacking ist das gezielte und verantwortungsvolle Testen von IT-Systemen, um Sicherheitslücken aufzudecken, bevor Kriminelle sie ausnutzen können. So hat etwa der Chaos Computer Club ein riesiges Datenleck im Volkswagen-Konzern ebenso aufgedeckt wie bei der Hotelkette Numa oder auf der Reha-Plattform MediTec.
Derartiges „Ethical Hacking“ hat in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Unternehmen, Organisationen und Institutionen beauftragen ausgewiesene Expert:innen für Cybersecurity, ihre Sicherheitskonzepte möglichst praxisnah und ähnlich wie bei Hacker-Angriffen auf die Probe zu stellen. Wird die Aufdeckung von Sicherheitslücken von Betreiber:innen von Computersystemen direkt beauftragt oder wird durch eine Auslobung zur Aufdeckung von Sicherheitslücken aufgefordert, so ist bei einem damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Überwinden von Sicherheitsvorkehrungen des betreffenden Computersystems von keiner Strafbarkeit auszugehen.
Problematisch ist hingegen ein anderer Bereich: Wenn Expert:innen Sicherheitslücken ohne ausdrücklichen vorangegangenen Auftrag aufdecken, befinden sie sich in einer rechtlichen Grauzone. Selbst wenn ihre Absichten nicht böswillig sind, sondern auf eine Verstärkung der Cybersicherheit abzielen, drohen strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Diese Rechtsunsicherheit hält Expert:innen davon ab, Schwachstellen offen zu legen bzw. der betroffenen Institution Schwachstellen aufzuzeigen – zum Schaden der allgemeinen IT-Sicherheit.
Es braucht daher klare Rahmenbedingungen: Die geltenden straf- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen eine verantwortungsvolle Offen-legung von Schwachstellen (Coordinated Vulnerability Disclosure) ermöglichen und schützen. Expert:innen, die mit guter Absicht handeln und Sicherheitslücken den Verantwortlichen zur Beseitigung melden, brauchen Rechtssicherheit und Schutz vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung. Ein klarer gesetzlicher Leitfaden sowie eine Evaluierung und gegebenenfalls gesetzliche Klarstellungen sind notwendig, um sowohl die IT-Sicherheit zu stärken als auch um ethisch handelnde Sicherheits-forscher:innen zu schützen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert,
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.