656/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 12.12.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausbau der Gewaltambulanzen und Sicherstellung forensischer Versorgung in Krankenhäusern

 

 

Trotz wesentlicher Fortschritte im österreichischen Gewaltschutz verweist der aktuelle GREVIO-Bericht[1] auf gravierende strukturelle Defizite im Gesundheitssektor: Zum einen fehlt es nach wie vor an einer flächendeckenden Versorgung durch spezialisierte Gewaltambulanzen, zum anderen sind zahlreiche Krankenhäuser nicht mit gerichts-medizinischen Untersuchungskits für Vergewaltigungsopfer ausgestattet.

 

Diese Defizite sind nicht bloß formale Mängel, sondern bedrohen die Rechts- und Gesundheitsversorgung von Opfern sexualisierter Gewalt. Sie erschweren eine rasche medizinische Versorgung, die gerichtsfeste Spurensicherung und damit auch die Strafverfolgung der Täter.

 

Parallel dazu zeigen polizeiliche Kriminalstatistiken, wie dringend dieser Ausbau notwendig ist: Insgesamt wurden im Jahr 2024 in Österreich 1.355 Vergewaltigungs-anzeigen verzeichnet (im Burgenland 34, in Kärnten 66, in Niederösterreich 166, in Oberösterreich 169, in Salzburg 92, in der Steiermark 142, in Tirol 111, in Vorarlberg 56 und in Wien 519).[2] Das entspricht im Durchschnitt nahezu vier Vergewaltigungen pro Tag, ohne die nicht erfasste Dunkelziffer mitzurechnen. Die Zahlen verdeutlichen, dass die Zunahme sexualisierter Gewalt – bei der Migranten massiv überrepräsentiert sind – eine akute Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellt.[3]

 

Dieser Zustand gefährdet letztendlich nicht nur die körperliche und psychische Integrität der Betroffenen, sondern unterminiert auch das Vertrauen in die Funktions-fähigkeit des Rechtsstaats. Daher ist es dringend erforderlich, politische Maßnahmen zu setzen, die diese strukturellen Defizite nachhaltig beseitigen – im Interesse der Opfer, der Strafverfolgungsbehörden und eines verlässlich arbeitenden rechts-staatlichen Systems.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, einen verbindlichen Zeitplan für den flächendeckenden Ausbau von Gewaltambulanzen zu erstellen und umzusetzen sowie sicherzustellen, dass alle Krankenhäuser mit gerichtsmedizinischen Untersuchungskits ausgestattet und die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Gleichbehandlung zuzuweisen.



[1]    https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/221/imfname_1708894.pdf (aufgerufen am 18.11.2025)

[2]    https://www.bundeskriminalamt.at/501/files/PKS-24-web3_bf_20250919.pdf, S. 82, 85, 88, 91, 95, 98, 102, 106, 110 (aufgerufen am 18.11.2025)

[3]    https://www.derstandard.de/story/2000120109029/sexuelle-uebergriffe-von-asylwerbern-die-bilanz-faellt-auch-bedrueckend-aus (aufgerufen am 18.11.2025)