660/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 16.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Bernhard Herzog Bakk. phil., MSc, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher,
Christian Oxonitsch
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Prüfung allfälliger gesetzlicher Lücken im
Kinderschutz
Kinder und Jugendliche verfügen über eine große Lernfähigkeit und Neugier, die unterstützt und gefördert werden müssen. Gerade diese Offenheit führt aber manchmal dazu, dass sie in Situationen geraten, deren Hintergründe oder Absichten sie noch nicht vollständig erfassen können und eine Gefahr darstellen. Ihr natürlicher Wunsch nach Zugehörigkeit und Gemeinschaft machen Kinder und Jugendliche empfänglich für Versprechen, Anerkennung oder scheinbare Freundschaft und öffnen ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen Missbrauchspotenzial. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade das Internet viele Möglichkeiten bietet, um Identität und Absicht zu verschleiern und führen beispielsweise über Social Grooming zu neuen Gefahren. Umso wichtiger ist ein starker Kinderschutz, der Kinder stärkt, begleitet und ihnen Werkzeuge für einen sicheren Umgang mit ihrer Umwelt gibt.
In den vergangenen Jahren konnten immer wieder wichtige politische Errungenschaften für das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen erzielt werden. Zugleich erfordert eine sich ständig verändernde Welt, dass sich auch die Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche laufend weiterentwickeln. Sei es off- oder online, in der Familie, in der Schule oder in der Freizeit: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale staatliche Aufgabe, die gesamtgesellschaftlich betrachtet werden muss. Sie kann nur erfüllt werden, wenn Bund, Länder, Gemeinden und auch die Zivilgesellschaft zusammen mit Bildungseinrichtungen und Medien an einem Strang ziehen. Die Bundesregierung hat sich deshalb im Rahmen ihres Regierungsprogramms 2025-2029 „Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ darauf verständigt, gemeinsam mit Fachexpertinnen und Fachexperten von Kinderschutzorganisationen notwendige Verbesserungen zu identifizieren und umzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration
und Familie sowie die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert,
gemeinsam mit Kinderschutzorganisationen beginnend mit dem 1. Halbjahr 2026
allfällige gesetzliche Lücken beim Kinderschutz – sei es im
digitalen oder im analogen Leben – zu identifizieren und diese in
weiterer Folge so rasch wie möglich im Rahmen der budgetären
Möglichkeiten zu beseitigen, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Unterstützung von Vereinen und Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, bei der Erstellung von qualitativ-hochwertigen Kinderschutzkonzepten mit dem Ziel einer zeitnahen flächendeckenden Umsetzung, beispielsweise durch Workshop-Angebote zur Erstellung von Schutzkonzepten.
- Flächendeckende Kinderschutzworkshops in Kindergärten und Schulen inklusive Ressourcenausstattung.
- Kinderschutz in den Ausbildungen der Berufsgruppen, die mit und in Kinderschutzteams arbeiten, integrieren, stärker verankern und entsprechende inhaltliche Schwerpunkte weiterentwickeln, beispielsweise durch die Erarbeitung von zusätzlichen Kinderschutzinhalten für Berufsgruppen, die mit und in Kinderschutzteams arbeiten wie durch die Kooperation mit Ausbildungsstätten zur Erarbeitung von Erweiterungscurricula.
- Prüfung der Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Verankerung des Kinderschutzes auf Bundesebene beginnend mit dem 1. Quartal 2026.
- Ausbau der Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch.
- Evaluierung der Regeln zum Tätigkeitsverbot im Sinne eines verbesserten Kinderschutzes.
- Ausbau der Präventionsarbeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen.
- Verbesserte Begleitung der Opfer in therapeutischer und finanzieller Hinsicht.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.