661/A XXVIII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Maximilian Weinzierl,
Kolleginnen und Kollegen
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Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 16.12.2025 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen geändert wird (Bundessektenstellen‑Abschaffungsgesetz) |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen, BGBl. I Nr. 150/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird wie folgt geändert: |
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Hinweis der ParlDion: Richtig müsste die Novellierungsanordnung (NovAo) lauten: Nach § 14 wird folgender § 15 samt Überschrift angefügt: Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich. |
Nach § 14 wird folgender § 15 samt Überschrift eingefügt: |
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„Außerkrafttreten |
Außerkrafttreten |
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§ 15. Dieses Bundesgesetz tritt mit Kundmachung außer Kraft.“ |
§ 15. Dieses Bundesgesetz tritt mit Kundmachung außer Kraft. |