661/A XXVIII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Maximilian Weinzierl,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 16.12.2025

 

 

Änderungen laut Antrag vom 16.12.2025

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen geändert wird (Bundessektenstellen‑Abschaffungsgesetz)

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen, BGBl. I Nr. 150/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird wie folgt geändert:

 

Hinweis der ParlDion: Richtig müsste die Novellierungsanordnung (NovAo) lauten:

Nach § 14 wird folgender § 15 samt Überschrift angefügt:

Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Nach § 14 wird folgender § 15 samt Überschrift eingefügt:

 

 

„Außerkrafttreten

Außerkrafttreten

 

§ 15. Dieses Bundesgesetz tritt mit Kundmachung außer Kraft.“

§ 15. Dieses Bundesgesetz tritt mit Kundmachung außer Kraft.