665/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 16.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kulturelles Erbe deutschsprachiger Minderheiten Im Ausland bewahren und fördern

 

 

Die in verschiedenen europäischen Staaten lebenden deutschen Volksgruppen – wie etwa die Sudetendeutschen, Gottscheer, Siebenbürger Sachsen, Südtiroler oder Banater Schwaben – sind ein bedeutender Teil der historischen und kulturellen Vielfalt der deutschen Sprach- und Kulturgemeinschaft. Trotz unterschiedlicher historischer Entwicklungen haben diese Gemeinschaften ihre Sprache, ihre Feste, ihr Brauchtum und ihre Identität über Generationen hinweg bewahrt und weitergegeben.

 

Für viele dieser deutschen Minderheiten bilden ihre kulturellen Feste, Traditionen und Gemeinschaftsveranstaltungen den Mittelpunkt von Identität und Zusammenhalt. Sie sind weit mehr als Ausdruck kulturellen Lebens – sie sichern das Fortbestehen der Gemeinschaften selbst, indem sie Sprache, Brauchtum und Zugehörigkeitsgefühl an die nächste Generation weitergeben. Wo diese Feste und Bräuche bedroht oder behindert werden, droht langfristig auch der Verlust von Identität, Geschichte und kultureller Kontinuität. Die Bewahrung und aktive Förderung dieser kulturellen Ausdrucksformen ist daher entscheidend für das Überleben deutscher Minderheiten in den Ländern, in denen sie heute leben.

 

In zahlreichen Regionen sehen sich deutsche Minderheiten jedoch mit großen Herausforderungen konfrontiert. Kulturelle Vereine und Initiativen kämpfen vielerorts mit unzureichender finanzieller Unterstützung, rechtlichen Hürden oder gesellschaft-licher Diskriminierung. Insbesondere in Teilen Südosteuropas und auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens sind kulturelle Ausdrucksformen deutscher Minderheiten – von Tanz und Musik über Theater bis hin zu traditionellen Festen und Umzügen – oft nur eingeschränkt oder unter schwierigen Bedingungen möglich.

 

In Slowenien etwa bleibt die deutschsprachige Gemeinschaft – darunter die Nach-kommen der Gottscheer und Untersteirer – bis heute ohne offiziellen Minderheiten-status. Der verfassungsrechtliche Schutz beschränkt sich auf die ungarische und italienische Volksgruppe, sodass die deutschen Gemeinschaften keinerlei Anspruch auf muttersprachlichen Unterricht oder staatliche Kulturförderung haben.[1] Diese strukturelle Benachteiligung erschwert die Durchführung kultureller Veranstaltungen, Sprachprojekte und Feste erheblich und gefährdet langfristig das Fortbestehen der deutschsprachigen Minderheit.

 

Trotz der kulturpolitischen Bedeutung dieser Gemeinschaften und ihrer Beiträge zur Bewahrung eines gemeinsamen Kulturerbes finden sich im österreichischen Kulturbudget – insbesondere in der Sektion „Internationaler Kulturaustausch“ – keinerlei spezifische Förderpositionen für Kulturinitiativen deutscher Minderheiten im Ausland. Das jährliche Budget dieser Sektion beträgt rund 9,5 Millionen Euro, womit weltweite Austausch und Kooperationsprogramme finanziert werden.[2] Während zahlreiche internationale Kunstprojekte und zeitgenössische Kulturvorhaben in aller Welt unterstützt werden, bleiben traditionelle Kulturinitiativen deutscher Volksgruppen vollständig unberücksichtigt. Diese Förderlücke steht im Widerspruch zu Österreichs historischer und kultureller Verantwortung gegenüber den Nachfahren jener Gemeinschaften, die über Jahrhunderte eng mit dem österreichischen Kultur und Sprachraum verbunden waren. Eine stärkere Einbindung solcher Kulturinitiativen in die Auslandskulturpolitik und entsprechende Förderprogramme wäre daher nicht nur folgerichtig, sondern auch ein sichtbares Zeichen des Respekts gegenüber dem gemeinsamen kulturellen Erbe. Dieses reichhaltige kulturelle Erbe verbindet Generationen und macht die Vielfalt des deutschsprachigen Kulturraums sichtbar und lebendig.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird aufgefordert, im Rahmen des internationalen Kultur-austausches das Budget umzuschichten und so gezielte Maßnahmen zur Förderung kultureller Aktivitäten deutschsprachiger Minderheiten im Ausland zu ermöglichen. Damit soll die kulturelle Arbeit dieser Gemeinschaften, insbesondere ihre Feste, Bräuche und Sprachprojekte, gesichert und das deutschsprachige Kulturerbe in Europa erhalten und sichtbar gemacht werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.



[1]    https://www.diepresse.com/4722875/verlassen-und-vergessen-untersteirer-gottscheer (aufgerufen am 15.12.2025)

[2]    https://www.bmwkms.gv.at/themen/aktuell/kunst-kultur-bericht-2024.html (aufgerufen am 15.12.2025)