673/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 21.01.2026
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Entschließungsantrag

Parlamentarische Materialien

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Obsorge ab Tag 1

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Unbegleitete minderjährige Schutzsuchende kommen häufig ohne ihre Eltern oder gesetzliche Vertreter:innen nach Österreich. Damit gehören sie zu den am stärksten gefährdeten Gruppen im Asylsystem. Eine gesetzlich verankerte Obsorge ab dem ersten Tag würde diese Lücke schließen und ein kindgerechtes, modernes Schutzsystem sicherstellen.

In der Vergangenheit haben sich zahlreiche Organisationen, Behörden und Parteien für die Obsorge ab Tag 1 ausgesprochen. Exemplarisch seien folgende genannt:

Anlässlich der Landes-Kinder- und Jugendreferent:innen-Konferenz am 6. und 7. Oktober 2022 in Graz appellieren das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF und die Internationale Organisation für Migration IOM einmal mehr, Obsorge ab Tag 1 für unbegleitete Kinder und Jugendliche, die nach Österreich geflüchtet sind, gesetzlich zu verankern.[1]

Die Volksanwaltschaft fordert Staats-Obsorge ab dem ersten Tag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge […] Sie kritisierte, dass Kinder keine Obsorgeberechtigten haben, solang sie in Bundesbetreuung sind - bis sie aber in Landesbetreuung kommen, dauert es meist viel länger als vorgesehen. In den Einrichtungen, in denen sie untergebracht sind, herrschen teilweise unzumutbare hygienische Zustände. Deutschkurse sind nicht vorhanden. Es fehlt an Personal. Die Tagsätze, die die Einrichtungen bekommen, sind deutlich niedriger als in der Kinder- und Jugendhilfe.[2]

SPÖ-Parlamentsklub - Dass unbegleitete Kinder, die neu in Österreich ankommen, nicht sich selbst überlassen werden können, liegt für SPÖ-Kinder- und Integrationssprecher Christian Oxonitsch auf der Hand. Dennoch ist Österreich - im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern - noch immer außer Stande, eine rasche Obsorge für betroffene Minderjährige sicherzustellen.[3]

Die Neos forderten in ihrem Antrag 3271/A(E) XXVII. GP die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz, dazu auf, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend eine bundesweiten Obsorge von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden ab Tag 1 unverzüglich vorzulegen.[4]

Ein breites Bündnis aus Expert:innen, NGOs und Kinderschutzorganisationen hat sich unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“ zusammengeschlossen, um auf das Anliegen „Obsorge jetzt!“ aufmerksam zu machen.[5]

Amnesty International fordert eine kindgerechte Betreuung und Obsorge ab Tag 1 für jedes unbegleitete geflüchtete Kind in Österreich und weist auf den Umstand hin, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), deren innerstaatliche Anpassung aktuell in Österreich in Begutachtung ist, als zentralen Bestandteil die Neuregelung der „Vertretung“ für unbegleitete Kinder vorsieht. Gemäß Art. 27 Abs. 1 der Neufassung der EU-Aufnahmerichtlinie sollen unbegleitete Kinder unter 18 Jahren umgehend eine vorläufige und spätestens 15 Arbeitstage nach Asylantragstellung eine dauerhafte Vertretung erhalten. Diese Rechtsvertretung soll das Kindeswohl wahren, das Kind unterstützen und in dessen Namen handeln, einschließlich der Kommunikation mit Behörden und der Sicherstellung des Zugangs zu materiellen Leistungen, medizinischer Versorgung, Bildung und anderen Rechten. Zudem sieht Art. 13 Abs. 3 der neuen EU-Screeningverordnung vor, dass unbegleitete Minderjährige, während dem Screening durch eine Vertreter:in oder eine Person, die für den Schutz des Wohls und des allgemeinen Wohlergehens Minderjähriger geschult ist, in kinderfreundlicher und altersgerechter Weise und in einer Sprache, die sie verstehen, begleitet und unterstützt werden. Schließlich regelt Art. 23 Abs. 2 der neuen EU-Asylverfahrens-Verordnung die Vertretung unbegleiteter Kinder im Asylverfahren. Auch die Vorgaben der novellierten EU-Menschenhandelsrichtlinie, die spezielle Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen für Opfer von Menschenhandel vorsieht, werden im Rahmen dieses Konzepts mitbedacht.

Trotz all dieser Forderungen und Bekenntnisse einzelner Regierungsparteien ist es bislang nicht gelungen, einen koordinierten Entwurf zur Obsorge ab Tag 1 vorzulegen. Selbst der Entwurf zur GEAS-Anpassung wurde ohne eine entsprechende Obsorgeregelung in Begutachtung geschickt, obwohl sich die Bundesregierung in ihrem aktuellen Regierungsprogramm dazu bekannt hat.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Berücksichtigung des Kindeswohls in allen asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren und in der Grundversorgung durch Obsorge ab dem ersten Tag vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.



[1] https://austria.iom.int/de/news/iom-unhcr-und-unicef-dringender-handlungsbedarf-fuer-obsorge-ab-tag-1

[2] https://volksanwaltschaft.gv.at/aktuelles/artikel/tag-der-kinderrechte-volksanwaltschaft-fuer-einheitliche-kinder-jugendhilfe-standards/

[3] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240817_OTS0004/spoe-anfrage-zeigt-fehlende-obsorge-fuer-unbegleitete-minderjaehrige

[4] www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/A/3271/imfname_1548263.pdf

[5] https://gemeinsamfuerkinderrechte.at/