Eingebracht am 21.01.2026
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Entschließungsantrag
Parlamentarische Materialien
der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
betreffend Gewaltschutz braucht Budget: Nachhaltige Finanzierung statt leerer Ankündigungen
BEGRÜNDUNG
Die Bundesregierung hat im November 2025 einen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen vorgelegt, der viele Maßnahmen der vergangenen Gesetzgebungsperiode weiterführt. Doch Papier allein schützt keine einzige Frau. Die zwei jüngst bekannt gewordenen Femizidfälle der 34-jährigen Südsteirerin und 35-jährigen Niederösterreicherin, die jeweils von ihrem Partner erwürgt wurden,[1] führen auf erschütternde Weise einmal mehr die Notwendigkeit vor Augen, Gewaltschutz, Opferschutz und Gewaltprävention in Österreich weiter ausbauen zu müssen – sowohl durch gut fundierte Maßnahmen als auch umfassende Finanzierung. Dass die Regierung jedoch gerade jetzt erneut nicht über reine Ankündigungen hinauskommt, ist skandalös und unverantwortlich und gefährdet im schlimmsten Fall das Leben von Frauen und Mädchen.
Besonders deutlich wird dies mit Blick auf die fehlenden finanziellen Mittel: Die heutige Frauenministerin Holzleitner hat als Abgeordnete selbst jahrelang 228 Millionen Euro und 3.000 zusätzliche Stellen für den Gewaltschutz gefordert[2]. Als Frauenministerin bleibt sie jedoch eine Erhöhung des Frauenbudgets schuldig – inflationsbedingt ist das faktisch eine Kürzung. Der im November von der Bundesregierung präsentierte Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen ist unterfinanziert und muss ohne einen einzigen zusätzlichen Cent auskommen. Wie unter diesen Bedingungen Sicherheit und Schutz für Frauen und Mädchen verbessert werden sollen, bleibt völlig offen. So kann wirksamer Gewaltschutz nicht funktionieren.
Das Netzwerk für Frauen- und Mädchenberatungsstellen, die Gewaltschutzzentren und auch der Dachverband für opferschutzorientierte Täterarbeit haben bereits Alarm geschlagen: Die aktuelle Budgetpolitik gefährdet zentrale Strukturen im Gewaltschutz und der Gewaltprävention. Frauen- und Mädchenberatungsstellen berichten von ausbleibenden oder verzögerten Förderungen, die zu Angebotskürzungen, Kündigungen und Unsicherheit über ihr Fortbestehen führen[3]. Das bedeutet weniger Hilfe für Gewaltbetroffene und gleichzeitig den Jobverlust für viele Frauen. Gleichzeitig können gewaltpräventive und opferschutzorientierte Burschen- und Männerprojekte aufgrund ihrer fragmentierten und unsicheren Finanzierung nicht im notwendigen Umfang weitergeführt oder ausgebaut werden. Dabei steigen Interesse und Anfragen an Männerberatungen merklich an[4]. Das ist essenziell, um mehr Burschen und Männern eine Zukunft ohne Gewalttätigkeit zu ermöglichen und Frauen und Mädchen somit wirklich Schutz vor Männergewalt geben zu können. Auch der dringend notwendige flächendeckende Ausbau der Gewaltambulanzen bleibt ohne gesicherte Mittel ein weiteres leeres Versprechen der Bundesregierung – obwohl ihre Bedeutung für professionelle Opferunterstützung und höhere Verurteilungsquoten unbestritten ist.“
Statt Budgetsanierung auf dem Rücken von Gewaltbetroffenen braucht es klare budgetäre Prioritätensetzung: Schutz vor Gewalt ist staatliche Kernaufgabe, keine freiwillige Leistung. Von 2020 bis März 2025 hat die türkis-grüne Bundesregierung endlich eine dringende Trendwende in der Frauenpolitik eingeleitet und längst überfällige Verbesserungen umgesetzt. Nach zehn Jahren Stagnation bei nur 10,2 Mio. Euro wurde das Frauenbudget auf 33,6 Mio. verdreifacht und der Gewaltschutz massiv ausgebaut. Hier darf es keine Rückschritte geben – wirksame Errungenschaften dürfen nicht durch Kürzungen zunichte gemacht werden. Wer jetzt bei der Frauenpolitik den Rotstift ansetzt, handelt fahrlässig und gefährdet Frauenleben. Angesichts der staatlichen Folgekosten von Gewalt gegen Frauen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro pro Jahr[5] ist jede Kürzung ökonomisch wie gesellschaftlich unverantwortlich – die Budgetpolitik der Bundesregierung verkennt die Realität und gefährdet Schutz und Prävention.
Zahlreiche Expert:innen, darunter die unabhängige Expert:innengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (GREVIO), unterstreichen unmissverständlich, dass langfristige, valorisierte Finanzierungsmodelle notwendig sind, um Gewaltschutz und Gewaltprävention wirksam weiterzuentwickeln und flächendeckend auszubauen. Die finanzielle Absicherung von Österreichs Gewaltschutzzentren, Frauen- und Mädchen-beratungsstellen sowie wichtige gewaltpräventive Projekte wie die Männerberatung, StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt oder die Sensibilisierungskampagne #MannSprichtsAn müssen demnach langfristig sichergestellt sein.
Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt darf nicht von kurzsichtigen Schnellschuss-Budgetlogiken abhängen. „Agieren statt reagieren“ muss Leitprinzip der Bundesregierung sein. Wirksamer Gewaltschutz bedeutet, Gewalt zu verhindern, bevor sie entsteht. Dafür ist eine nachhaltige Finanzierung unverzichtbar: Nur so erhalten Betroffene rechtzeitig Unterstützung, präventive Täterarbeit kann greifen und Gewaltambulanzen stehen flächendeckend zur Verfügung. Es darf nicht erst erneut zu weiteren Gewalttaten und Femiziden kommen – die Bundesregierung ist jetzt gefragt, mutig zu handeln und Österreichs Frauen und Mädchen ein Leben frei von Gewalt zu ermöglichen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Inneres und der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen angekündigten Vorhaben zur Stärkung der Frauen- und Mädchenberatungsstellen, der Burschen- und Männerarbeit sowie die bundesweit flächendeckende Ausrollung der Gewaltambulanzen mit den dafür realistisch notwendigen finanziellen Mitteln langfristig sicherzustellen. Gewährleistet sein muss insbesondere:
· Basisfinanzierung Frauen- und Mädchenberatungsstellen: Die Bundes-regierung muss die Handlungsfähigkeit der Frauen- und Mädchenberatungs-stellen angesichts steigender Lohn- und Betriebskosten inflationsbereinigt und langfristig finanziell absichern und im Sinne der Planungssicherheit, Weiterentwicklung und der Stärkung des Beratungsnetzes insbesondere eine solide Basisfinanzierung inklusive jährlicher Valorisierung einführen.
· Ausbau Gewaltschutz- und Gewaltprävention: Die Bundesregierung muss die finanzielle Absicherung des bundesweiten Unterstützungssystems für von Gewalt betroffene Personen und gewaltpräventive Maßnahmen nachhaltig gewährleisten, um angesichts steigender Lohn- und Personalkosten die Handlungsfähigkeit von Gewaltschutzzentren und Frauenhäusern langfristig zu sichern. Dazu gehört die Bereitstellung ausreichender Mittel für Personal, Infrastruktur und Betriebskosten sowie eine jährliche Valorisierung, um die Finanzierung dieser wichtigen Angebote inflationsbereinigt und damit zukunftssicher zu gestalten.
· Ausbau gewaltpräventive und opferschutzorientierte Burschen- und Männerarbeit: Die Bundesregierung muss die finanzielle Absicherung der opferschutzorientierten Täterarbeit und gewaltpräventiven Männerberatung angesichts steigender Beratungsnachfrage, Lohnkosten und Inflation gewähr-leisten und im Sinne der Planungssicherheit, Weiterentwicklung und der Stärkung des Beratungsnetzes eine solide Basisfinanzierung inklusive jährlicher Valorisierung einführen. Ebenso muss der gewaltpräventive Fokus durch den Standortausbau von StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt und der Ausweitung der Sensibilisierungskampagne #MannSprichtsAn sichergestellt werden.
· Ausbau und flächendeckende Ausrollung Gewaltambulanzen: Die Bundes-regierung muss die notwendigen finanziellen Mittel zum bundesweiten Ausbau und zur langfristigen Absicherung der Gewaltambulanzen und ihrer Arbeit inklusive jährlicher Valorisierung sicherstellen, um die flächendeckende, niederschwellige und kostenlose forensische Beweissicherung für Gewaltbetroffene in allen österreichischen Bundesländern garantieren zu können.
Dazu zählen:
o Die bedarfsorientierte Fortsetzung des Förderbudgets inklusive jährlicher Valorisierung zur langfristigen Absicherung der bereits eröffneten Gewaltambulanzen in Graz und Wien.
o Die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel, um in allen Bundesländern Gewaltambulanzen umgehend einzurichten und dauerhaft zu betreiben.
o Die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel, um die Schaffung neuer Aus- und Weiterbildungsplätze für Gerichtsmediziner:innen an Österreichs Medizinuniversitäten zu ermöglichen
o Die Erarbeitung und bundesweite Ausspielung einer Infokampagne, um die Arbeit und das Angebot der Gewaltambulanzen sowie anderer Gewaltschutz- und Beratungsstellen für Gewaltbetroffene selbst sowie die Zivilgesellschaft wirksam bekannt zu machen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.
[1] Weiterer mutmaßlicher Femizid: 45-Jähriger erwürgte seine Freundin - Inland - derStandard.at › Inland
[2] Holzleitner zu Gewaltschutz: Regierung muss endlich handeln!
[3] Frauenberatungsstellen in Österreich bangen um Zukunft - Inland - derStandard.at › Inland
[4] Gewaltprävention: Wartelisten für Beratung | Ö1 Morgenjournal, 02.12. | Ö1 | ORF-Radiothek
[5] Frauenberatungsstellen in Österreich bangen um Zukunft - Inland - derStandard.at › Inland