676/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 21.01.2026
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Entschließungsantrag

Parlamentarische Materialien

 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Der Bund gibt, das Land Wien nimmt - Inflationsanpassung beim Pflegegeld führt zu Kürzungen bei der Persönlichen Assistenz

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Seit 2020 wird das Pflegegeld jährlich an die Inflation angepasst, wodurch von der damaligen Regierung zwischen ÖVP und Grünen eine jahrzehntealte Forderung von auf Pflege, Unterstützung und Assistenz angewiesenen Personen erfüllt wurde. Gerade in Zeiten starker Teuerung ist ein Ausgleich des Wertverlustes dieser Leistung für die Anspruchsberechtigten essentiell, da sich ja auch die Kosten für

die benötigten sozialen Dienstleistungen erhöhen.

 

Bei Menschen mit Behinderungen in Wien, die Persönliche Assistenz im Privatbereich in Anspruch nehmen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kommt der Inflationsausgleich jedoch nicht an.

 

Die sogenannte „Pflegegeldergänzungsleistung“ (PGE), welche das Pflegegeld ergänzt, um mit beiden Leistungen zusammen die Persönliche Assistenz finanzieren zu können, wird laut einem Bericht von Bizeps ziemlich genau um jenen Betrag gekürzt, den die Inflationsanpassung ausmachen würde. Die Pflegegelder-gänzungsleistung wird darüber hinaus ebenfalls nicht an die Inflation angepasst. (siehe: https://www.bizeps.or.at/ein-kleiner-ueberblick-was-bringt-2026/)

 

Für Wiener Assistenznehmer:innen ist dies ein weiterer herber Schlag. Denn der geförderte Stundensatz für Persönliche Assistenz ist mit 24 Euro inklusive aller Dienstgeberkosten in Wien und Niederösterreich am niedrigsten in ganz Österreich.
In Tirol ist der Stundensatz doppelt so hoch. Damit lassen sich dann auch sozialrechtlich abgesicherte Dienstverhältnisse für Persönliche Assistent:innen finanzieren, während viele Assistenznehmer:innen in Wien aus finanzieller Not heraus ihre Persönlichen Assistent:innen als freie Dienstnehmer:innen oder Neue Selbständige beschäftigen und Klagen auf Anstellungen fürchten müssen.

 

Wenn nun die Stadt Wien den Betroffenen auch noch den Inflationsausgleich des Pflegegeldes nimmt, verschärft sich eine ohnehin schon schlimme Situation noch weiter.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, soll in Verhandlungen mit den Bundesländern, insbesondere Wien, sicherstellen, dass der Teuerungsausgleich von Bundesförderungen im Pflegebereich nicht auf Landesleistungen angerechnet wird, insbesondere dann, wenn bei den Landesleistungen selbst kein Inflationsausgleich erfolgt.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.