676/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 21.01.2026
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Entschließungsantrag
Parlamentarische Materialien
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
betreffend Der Bund gibt, das Land Wien nimmt - Inflationsanpassung beim Pflegegeld führt zu Kürzungen bei der Persönlichen Assistenz
BEGRÜNDUNG
Seit 2020 wird das Pflegegeld jährlich an die Inflation angepasst, wodurch von der damaligen Regierung zwischen ÖVP und Grünen eine jahrzehntealte Forderung von auf Pflege, Unterstützung und Assistenz angewiesenen Personen erfüllt wurde. Gerade in Zeiten starker Teuerung ist ein Ausgleich des Wertverlustes dieser Leistung für die Anspruchsberechtigten essentiell, da sich ja auch die Kosten für
die benötigten sozialen Dienstleistungen erhöhen.
Bei Menschen mit Behinderungen in Wien, die Persönliche Assistenz im Privatbereich in Anspruch nehmen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kommt der Inflationsausgleich jedoch nicht an.
Die sogenannte „Pflegegeldergänzungsleistung“ (PGE), welche das Pflegegeld ergänzt, um mit beiden Leistungen zusammen die Persönliche Assistenz finanzieren zu können, wird laut einem Bericht von Bizeps ziemlich genau um jenen Betrag gekürzt, den die Inflationsanpassung ausmachen würde. Die Pflegegelder-gänzungsleistung wird darüber hinaus ebenfalls nicht an die Inflation angepasst. (siehe: https://www.bizeps.or.at/ein-kleiner-ueberblick-was-bringt-2026/)
Für
Wiener Assistenznehmer:innen ist dies ein weiterer herber Schlag. Denn der
geförderte Stundensatz für Persönliche Assistenz ist mit 24 Euro
inklusive aller Dienstgeberkosten in Wien und Niederösterreich am
niedrigsten in ganz Österreich.
In Tirol ist der Stundensatz doppelt so hoch. Damit lassen sich dann auch
sozialrechtlich abgesicherte Dienstverhältnisse für Persönliche
Assistent:innen finanzieren, während viele Assistenznehmer:innen in Wien
aus finanzieller Not heraus ihre Persönlichen Assistent:innen als freie
Dienstnehmer:innen oder Neue Selbständige beschäftigen und Klagen auf
Anstellungen fürchten müssen.
Wenn nun die Stadt Wien den Betroffenen auch noch den Inflationsausgleich des Pflegegeldes nimmt, verschärft sich eine ohnehin schon schlimme Situation noch weiter.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, soll in Verhandlungen mit den Bundesländern, insbesondere Wien, sicherstellen, dass der Teuerungsausgleich von Bundesförderungen im Pflegebereich nicht auf Landesleistungen angerechnet wird, insbesondere dann, wenn bei den Landesleistungen selbst kein Inflationsausgleich erfolgt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.