677/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.01.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Parlamentarische Materialien

 

der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Atomkraftwerk Paks II stoppen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Im September 2025 hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die Genehmigung der Beihilfen durch die Europäische Kommission für das ungarische Atomkraftwerk Paks II gegen EU-Recht verstößt[1]. Die Republik Österreich hatte die Klage gegen den Ausbau des Atomkraftwerks 2018 beim Europäischen Gericht eingereicht und nach einer ersten Abweisung 2023 ein Rechtsmittel eingelegt.

 

2017 hatte die Europäische Kommission staatliche Beihilfen in Höhe von 12,5 Milliarden Euro für den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks um zwei Reaktoren genehmigt. 10 Milliarden Euro davon stammen aus einem Darlehen, das Russland Ungarn im Rahmen eines zwischenstaatlichen Abkommens gewährt und 2,5 Milliarden Euro kommen vom ungarischen Staat. Die Vergabe des Projekts erfolgte direkt an den russischen Staatskonzern Rosatom – ohne das vorgeschriebene EU-weite Ausschreibungsverfahren.

 

Trotz des EuGH-Urteils von 2025 fährt Ungarn aktuell mit dem Bau der Atomreaktoren fort. Nach Vorarbeiten am Gelände hat die ungarische Atombehörde den Bau der Reaktoren Anfang November 2025 offiziell genehmigt[2]. Bis 2030 soll der Bau abgeschlossen sein[3].

 

Die Beihilfen stehen klar im Widerspruch zum Beihilfenrecht der Europäischen Union. Zudem ist es unzulässig, dass ein Projekt dieser Größenordnung ohne förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden kann und der Auftrag direkt an den russischen Staatskonzern Rosatom ging. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine macht deutlich, wie gefährlich es ist, wenn sich EU-Staaten bei der Energieversorgung abhängig von Russland machen. Der Einfluss von Russland auf die Energieversorgung in Ungarn steigt durch die Beteiligung am AKW Paks II an.

 

Das EuGH-Urteil war für Österreich ein wichtiger Erfolg. Doch nun muss sich die österreichische Bundesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass die EU-Kommission die Entscheidung des EuGH schnellstmöglich umsetzt und die Genehmigung der Förderungen zurücknimmt. Die Atomkraftpläne von Viktor Orbán sind eine Sicherheitsgefahr und blockieren den Weg in eine nachhaltige Energiezukunft.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sowie die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie, wird aufgefordert, sich bei der EU-Kommission mit allen diplomatischen und politischen Mitteln dafür einzusetzen, dass die Entscheidung des EuGH bezüglich Paks II so rasch wie möglich umgesetzt wird und die Bauarbeiten am Atomkraftwerk Paks II gestoppt werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.



[1] https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/affair?searchTerm=C-59%2F23+P&lang=DE

[2] https://ceenergynews.com/nuclear/partial-permit-hungary-paks-ii/

[3] https://www.world-nuclear-news.org/articles/pakstwo-equipment-supply-approved-rosatom-says