680/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 21.01.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Parlamentarische Materialien

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Stopp dem Import von verbotenen Giften in Lebensmitteln!

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der EU-Mercosur Handelsvertrag hat viele Fehler und schafft Probleme, die nun – nach der Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Vertrag – in der Praxis so weit wie möglich abgemildert werden müssen.

 

Eines dieser Themen ist die Tatsache, dass der Export von Pestiziden, deren Anwendung in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen verboten ist, durch den Freihandelsvertrag erleichtert wird. Damit steigt das Risiko für die Landarbeiter:innen in den Mercosur-Staaten für höhere Gesundheitsbelastungen durch die Anwendung dieser Gifte, ebenso wie das Potential für negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt in den Mercosur-Staaten. Die EU setzt hier doppelte Standards an: Obwohl man um die enormen Gefahren dieser Substanzen weiß, produziert man diese weiterhin in Europa und lässt die Chemie-Industrie satte Profite auf dem Rücken der Menschen und der Natur in Südamerika damit machen.

 

Gleichzeitig landen diese Gifte auch wieder auf den Tellern europäischer Konsument:innen, denn immer wieder werden sogenannte „Importtoleranzen“ genehmigt. Das bedeutet, dass Rückstände von Pestiziden erlaubt bzw. in höherem Ausmaß als in der EU erlaubt werden, wenn die Lebensmittel aus Drittstaaten importiert werden. Frankreich hat aus diesem Grund erst kürzlich eine nationale Maßnahme ergriffen[1], bei der für fünf besonders gefährliche und in der EU verbotene Wirkstoffe von den EU-rechtlich vorgegebenen Rückstandshöchstgehalten abge-gangen und diese auf die Nachweisgrenze gesenkt werden.

 

Die Europäische Kommission hat zwar erst im Dezember den Vorschlag gemacht, die Rückstandshöchstgehalte für besonders gefährliche Pestizidwirkstoffe auf die Nachweisgrenze zu setzen, ohne Ausnahmen für Importe. Das betrifft etwa persistente organische Schadstoffe, vPvB-Stoffe (very persistent und very bioaccumulative, also Stoffe die sehr langlebig sind und sich stark in Organismen anreichern), oder endokrin-wirksame Substanzen die sich negativ auf Nicht-Ziel-Organismen auswirken können. Das ist jedenfalls zu unterstützen, reicht aber nicht.

 

Kontrollen auf Pestizid-Rückstände finden statt, sind aber in Relation zur Menge der konsumierten und auch importierten Lebensmittel marginal: 2024 gab es in Österreich im Rahmen eines EU-Kontrollprogramms 190 Probenziehungen, im Rahmen eines nationalen Programms 852 Probenziehungen.[2] Gesamt also 1.042 Proben auf Einhaltung von Pestizid-Rückstands-Höchstgehalten. Dies bei beispielsweise fast 700.000 t verzehrtem Obst und über 1 Mio. t verzehrtem Gemüse im Jahr. Alleine die Importe aus den Mercosur-Staaten machen etwa 15.700 t Obst und Nüsse, fast 14.500 t verarbeitete Ware aus Obst und Nüssen, und fast 5.900 t Kaffee, Tee, Mate und Gewürze aus.[3] 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumen-tenschutz, wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung der EU und der Mercosur-Staaten vor besonders giftigen Pestizidwirkstoffen zu ergreifen:

·         Sofortige Umsetzung eines nationalen Verbots der Inverkehrbringung von Lebensmitteln, die mit Rückständen von Pestiziden, welche in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen nicht zulassungsfähig sind, belastet sind, nach dem Vorbild Frankreichs;

·         Einsatz für eine EU-Regelung, die raschestmöglich für alle Pestizid-Wirkstoffe, die in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen nicht zulassungsfähig sind, die Rückstandshöchstgehalte ausnahmslos auf die Nachweisgrenze setzt;

·         Einsatz für ein Ende der Produktion von Pestizid-Wirkstoffen in der EU, wenn diese in der EU aus Umwelt- oder Gesundheitsgründen nicht zulassungsfähig sind;

·         Einführung einer nationalen Regelung, die Importeure von Lebensmitteln verpflichtet, regelmäßig einen gewissen Anteil stichprobenartig durch akkreditierte Labors auf Pestizidrückstände prüfen zu lassen, und diese Prüfberichte der Behörde vorzulegen;

·         deutliche Erhöhung der behördlichen Kontrollen von Rückstandshöchst-gehalten von Pestiziden allgemein, und insbesondere in importierten Waren;

·         Schwerpunktaktion zur Kontrolle von Pestizid-Rückständen, insbesondere von in der EU verbotenen Pestizidwirkstoffen, in importierten Lebensmitteln aus den Mercosur-Staaten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.



[1] https://www.fruchthandel.de/news/frankreich-importstopp-fuer-og-mit-verbotenen-pestiziden

[2] https://lmsb.ages.at/

[3] STATcube, Statistik Austria