Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird (AMA‑Demokratisierungsgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA‑Gesetz 1992) BGBl. I Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 209/2022, wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs.1 lautet:
„Verwaltungsrat
§ 11. (1) Mitglieder des Verwaltungsrats sind:
1. je ein Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen politischen Parteien,
2. bis zu fünf weitere Mitglieder, die im Einvernehmen der Mitglieder gemäß Z 1 bestimmt werden.“