686/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 21.01.2026
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA, MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Überteuerte Strom- und Gasangebote: Bundesregierung muss nach Gesetzesbeschluss endlich Prüfauftrag erteilen!
Wie dem Tarifkalkulator der E-Control entnommen werden kann, greifen Stromanbieter bei ihren Preisangeboten seit Jahren erkennbar immer stärker auf Rabattmodelle zurück.
Dies wird auch im Abschlussbericht der Taskforce Strom- und Gasmärkte von Bundeswettbewerbsbehörde und E-Control bestätigt:
„Wie schon im zweiten Zwischenbericht genauer erläutert ist es mittlerweile gängige Praxis, Produktpreise durch Rabatte und nicht etwa durch eine Reduzierung des eigentlichen Energiepreises zu senken. Rabatte haben sich in den letzten Jahren als Instrument für die Preisgestaltung etabliert.“[1]
Am Tarifkalkulator der E-Control angebotene Preise mancher Anbieter sind massiv überteuert und erscheinen für den Kunden nur mittels Einmalrabatten als sehr günstig. Mit Rabattangeboten von bis zu 70% im ersten Vertragsjahr werden die Kunden in massiv teure Tarife gelockt und sind dann jedoch nach Auslaufen des ersten Vertragsjahrs mit entsprechenden Preiserhöhungen konfrontiert.
Bereits im Juni 2023 machte die oben erwähnte Taskforce der Bundeswettbewerbs-behörde und der E-Control in ihrem Zwischenbericht auf die durch die Rabattpolitik entstehende Intransparenz auf Kosten und zu Lasten der Konsumenten aufmerksam:
„1.6. Fehlende Transparenz
Die Kund:innen sahen sich im Zuge der Krise nach den vorliegenden Erhebungen zusehends einem „Gesamtzustand der Intransparenz“ gegenüberstehen. Besonders deutlich wurde dies bei den Bereichen der Preisanpassungsklauseln, den Teilbetragsvorschreibungen und der Grundversorgung. Gleichzeitig wurde es für Kund:innen schwerer, ihre eigenen Energiepreise zu erfahren bzw Angebote der angestammten Lieferanten zu durchblicken, die vielfach mit Rabatten und nur temporären Preisgarantien versehen waren.“[2]
Wie die E-Control im Februar 2025 veröffentlichte, ist die Wechselbereitschaft der Kunden sehr gering. So wechselten 2024 nur 4,7% der Kunden ihren Stromanbieter und nur 6,3% ihren Gasanbieter.[3] Gerade vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass zahlreiche Kunden nicht nach dem ersten Vertragsjahr und somit im Zeitpunkt des Auslaufens der hohen Rabatte den Energielieferanten neuerlich wechseln. Viel mehr ist davon auszugehen, dass die Kunden im Glauben fairer Energiekosten, so wie sie diese der Jahresabrechnung entnommen haben, dem Lieferanten treu bleiben. Doch sind sie im zweiten Vertragsjahr – meist unwissend über die aktuellen Strompreise – dem teuren Lieferanten und ohne Rabatte in die Fänge gegangen. Die böse Überraschung erleben diese Kunden dann nach der zweiten Jahresabrechnung, wo Energiepreise verrechnet werden, die teilweise über dem Doppelten von Vergleichsangeboten liegen.

Abbildung 1: Screenshot eines auffällig teuren Angebotes auf dem Tarifkalkulator der E-Control, aufgerufen am 18.01.2026

Abbildung 2: Screenshot eines Anbieters ohne Erstjahresrabatte mit Preisgarantie für 12 Monate, abgerufen am 18.01.2026
Mit dem im Dezember des Vorjahres beschlossenen neuen § 5b Preisgesetz hat nun die Bundesregierung ein Instrumentarium in der Hand, um auch im Bereich von Strom und Gas untersuchen zu lassen, ob der von Unternehmen für Strom oder Gas geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigt bzw. ob dies auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist.
Gemäß § 5b Preisgesetz hat die E-Control über Aufforderung der Bundesregierung im Wege des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus eine solche Untersuchung vorzunehmen.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten sollte aus den dargelegten Gründen und im Sinne einer gerechtfertigten Preispolitik die Bundesregierung bzw. der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus umgehend aktiv werden und die E-Control zur Vornahme einer Untersuchung im Sinne des § 5b Preisgesetz auffordern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, gemäß § 5b Abs. 1 Preisgesetz im Wege des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus die E-Control umgehend aufzufordern, eine Untersuchung vorzunehmen, ob der von Unternehmen für Strom geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigt bzw. ob dies auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.
[1] https://www.bwb.gv.at/fileadmin/user_upload/PDFs/BWB_EControl_Abschlussbericht_Taskforce_
Strom-_und_Gasmaerkten_23_06_2025.pdf (aufgerufen am 15.01.2026)
[2] https://www.bwb.gv.at/fileadmin/user_upload/BWB_Zwischenbericht_Taskforce_Strom-_und_Gasmaerkten__25_06_2023__1600_Uhr_barrierefrei.pdf (aufgerufen am 15.01.2026)
[3] E-Control: 377.840 Strom- und Gaslieferantenwechsel im Jahr 2024 - E-Control (aufgerufen am 18.01.2026)