687/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 21.01.2026
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Ing. Harald Thau
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schluss mit der Abzocke bei der Ersatzmaut
Die zeitabhängige Maut für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht in Form der Vignette ist ein bewährtes, einfaches und grundsätzlich faires System zur Finanzierung der hochrangigen Straßeninfrastruktur. Dennoch kommt es in der Praxis regelmäßig vor, dass Fahrzeuglenker ohne gültige Vignette eine mautpflichtige Strecke benützen und in der Folge eine Ersatzmaut zu leisten haben.
Problematisch ist jedoch, dass ein und derselbe Sachverhalt mehrfach zu Ersatz-mauten führen kann. Zwischen der erstmaligen Feststellung eines Mautverstoßes und dem Eintreffen der Ersatzmautforderung vergehen häufig mehrere Tage oder Wochen. Wird in diesem Zeitraum dieselbe mautpflichtige Strecke erneut befahren, entstehen weitere Ersatzmautforderungen, obwohl sich am zugrunde liegenden Umstand – dem Fehlen einer gültigen Vignette – nichts geändert hat und der Fahrzeuglenker mangels unmittelbarer Verständigung keine Kenntnis vom bereits gesetzten Verstoß erlangen kann.
Das Ergebnis ist eine faktische Mehrfachbelastung für ein einziges Versäumnis. Dies stellt keine verhältnismäßige Ahndung dar, sondern ein systembedingtes mehrfaches Kassieren, das von den Bürgern zu Recht als Abzocke wahrgenommen wird und das Vertrauen in ein grundsätzlich sinnvolles Mautsystem untergräbt. Ein Verstoß gegen die Mautpflicht soll geahndet werden – aber einmal und nicht mehrfach.
Die Ersatzmaut gemäß § 19 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 ist als einfache und rasche Erledigung eines Mautverstoßes konzipiert und nicht als Mechanismus, der durch zeitliche Verzögerungen zu wiederholten Zahlungsforderungen führt. Es ist daher sachgerecht und konsequent, die Bezahlung der Ersatzmaut automatisch mit einer gültigen digitalen Jahresvignette zu verbinden. Damit gilt der Verstoß als abgegolten, und das betroffene Fahrzeug ist ab diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß zur Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes berechtigt.
Diese Lösung ist fair, nachvollziehbar und bürgerfreundlich:
Einmal zahlen – und dann legal fahren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine gesetzliche Regelung vorgesehen wird, wonach bei der erstmaligen Einhebung einer Ersatzmaut innerhalb eines Kalenderjahres aufgrund fehlender zeitabhängiger Maut automatisch eine digitale Jahresvignette für das betroffene Fahrzeug zuerkannt wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zuzuweisen.