688/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 21.01.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Albert Royer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Dringende Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung – Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ für Länder ohne Entwaldungsrisiko

 

 

Das Inkrafttreten der von uns Freiheitlichen von Anbeginn der entsprechenden Verhandlungen massiv kritisierten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde nunmehr einmal mehr um ein Jahr verschoben.

 

Auf die Verschiebung einigten sich EU-Rat und Parlament am 4. Dezember 2025 und trugen damit den nach wie vor bestehenden großen Widerständen Rechnung, die sich insbesondere gegen die mit dieser Verordnung einhergehende massive Bürokratie für Länder ohne jedes Entwaldungsrisiko und die fehlende Praxistauglichkeit richten.[1]

 

Gerade für Österreich droht durch die Entwaldungsverordnung in der vorliegenden Form ein weiteres Bürokratiemonster, das die heimischen land- und forstwirt-schaftlichen Betriebe massiv belasten würde. Besonders kritikwürdig ist die starre Einteilung der Risikokategorien für Entwaldung in „hoch“, „mittel“ und „niedrig“. Diese Einstufung ist intransparent, basiert auf veralteten Daten und berücksichtigt wichtige Indikatoren wie Waldschädigung und Landnutzungsdynamik ebensowenig wie aktuelle Entwicklungen und regionale Unterschiede.

 

Aus diesem Grund muss es für Länder, wie Österreich, das zu 47,9 Prozent bewaldet ist, und damit kein Entwaldungsrisiko besteht, jedenfalls eine eigene „Null-Risiko“-Kategorie geben.

 

Nunmehr liegt es an der österreichischen Bundesregierung bzw. dem für Land- und Forstwirtschaft zuständigen Bundesminister, die Zeit zu nutzen und sich auf europäischer Ebene für eine dringende Überarbeitung der EU-Entwaldungs-verordnung im Interesse der Verhinderung weiterer Belastungen für die betroffenen heimischen Betriebe und Waldbesitzer einzusetzen. Dabei muss insbesondere die Implementierung einer so genannten „Null-Risiko“-Kategorie in der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) für die österreichischen Bäuerinnen und Bauern im Vordergrund stehen.

 

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich verabschiedete am 18. Dezember 2025 in diesem Zusammenhang nachstehende Resolution:

 

„Die auf EU-Ebene neuerlich erzielte Einigung zur Verschiebung der EUDR sichert die weitere Funktionsfähigkeit der Wertschöpfungsketten bei Holz und Rindern ab 2026. Die zuletzt erfolgten inhaltlichen Änderungen zur Umsetzung der EU- gehen in die richtige Richtung, sind aber weiterhin nicht ausreichend, um unnötige Bürokratie tatsächlich zu verhindern. Die EU-Kommission wurde daher beauftragt bis 30. April 2026 einen Bericht zu weiteren Vereinfachungen im Rahmen der EUDR vorzulegen.

Aufgrund der strengen Bestimmungen des österreichischen Forstgesetzes gibt es in unserem Land kein Risiko für Entwaldungen. Die Waldfläche in Österreich nimmt daher sogar beständig zu.

 

Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ fordert Bundesminister Norbert Totschnig auf, sich auf Ebene des EU-Umweltministerrates weiterhin mit allem Nachdruck für die Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ für Länder ohne tatsächliches Entwaldungsrisiko einzusetzen, um durch den Entfall unnötiger Nachweispflichten zusätzliche Bürokratie für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu vermeiden.“[2]

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene weiterhin mit allem Nachdruck für die Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ für Länder ohne tatsächliches Entwaldungsrisiko einzusetzen, um durch den Entfall unnötiger Nachweispflichten zusätzliche Bürokratie für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu vermeiden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.



[1]              https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-12/eu-waldschutzgesetz-verschoben-abgeschwaecht-nachweispflciht-abholzung-waelder (aufgerufen am 15.01.2026)

[2]    https://ooe.bauernbund.at/wp-content/uploads/2025/12/BB_SPOe_EUDR-Einigung-zur-Verschiebung-fuer-Verbesserungen-nutzen.pdf (aufgerufen am 11.01.2026)