694/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Juliane Bogner-Strauß, Sabine Schatz, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen

Trotz anhaltender Problemlage sind medizinische Einrichtungen in ganz Österreich nach wie vor mit sogenannten „Gehsteigbelästigungen“ konfrontiert, die Patientinnen und Patienten aus unterschiedlichen Motiven den barrierefreien Zugang zu medizinischer Versorgung erschweren oder faktisch verwehren. Besonders betroffen sind Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ebenso wie einschlägige Beratungsstellen.

Schwangere Frauen müssen die Möglichkeit haben, medizinische Leistungen – insbesondere Schwangerschaftsabbrüche – ohne Belästigung, Einschüchterung oder moralischen Druck in Anspruch zu nehmen und ihre ohnehin schwierige, persönliche Entscheidung unbeeinflusst wahrzunehmen.

Die psychischen Belastungen für betroffene Frauen, deren Angehörige sowie für das medizinische Personal sind erheblich. Umso dringlicher ist es, sicherzustellen, dass das Recht auf medizinische Versorgung ungehindert ausgeübt werden kann und Gesundheitsberufe ihre verantwortungsvolle Arbeit frei von Störungen und Bedrohungen leisten können.

Nicht zuletzt deshalb hat sich die Bundesregierung sowohl im Regierungsübereinkommen der laufenden Gesetzgebungsperiode als auch im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen 2025–2029 ausdrücklich zur Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen bekannt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den folgenden


 

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen einzuleiten, insbesondere dahingehend, ob

-       der Schutz von Patientinnen bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen, gewährleistet ist;

-       der Schutz der Beschäftigten in Krankenanstalten, Spitälern und sonstigen Gesundheitseinrichtungen gewährleistet ist und

-       eine die Funktionsfähigkeit der Gesundheitseinrichtung beeinträchtigende Behinderung der Zu- und Abfahrt zu diesen Einrichtungen nicht gegeben ist.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss