695/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Sabine Schatz, Johannes Gasser, BA Bakk. MSc,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend “Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) in Österreich unterbinden

Mit dem „Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025-2029“ beschloss die Bundesregierung einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, der bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode umgesetzt wird. Dem Thema Weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) sind dabei zahlreiche Vorhaben gewidmet.

Weibliche Genitalverstümmelung (engl: Female Genital Mutilation/Cutting, kurz FGM/C) ist eine Praktik, bei der jungen Mädchen und Frauen die äußeren Genitalien teilweise oder vollständig abgeschnitten und/oder die Sexualorgane verletzt werden. Weltweit sind über 200 Millionen Mädchen und Frauen davon betroffen, die meisten sind oder waren zum Zeitpunkt der Verstümmelung nicht älter als 15 Jahre alt. International als Menschenrechtsverletzung anerkannt, stellt diese Praxis eine ausgeprägte Form der Diskriminierung und Entmenschlichung von Frauen dar. Vor allem in Afrika und im Nahen Osten, teilweise auch in Asien und Lateinamerika ist Genitalverstümmelung eine gängige Praxis.

Die psychischen und physischen Folgen dieser Praxis sind für Betroffene fatal. Viele leiden an heftigen Schmerzen und starkem Blutverlust, Zysten, Infektion und Unfruchtbarkeit sowie an Einschränkungen des sexuellen Empfindens. Außerdem erhöht sich das Risiko für Komplikationen bei Geburten sowie die Wahrscheinlichkeit von Totgeburten.

Die UN formulierte für die Abschaffung der Genitalverstümmelung das Sustainable Development Goal 5.3, das die Eliminierung dieser Praxis bis 2030 vorsieht.

FGM/C wird nicht aus medizinischen Gründen praktiziert, sondern findet vor dem Hintergrund patriarchaler, religiöser oder traditioneller Rituale statt, und ist teilweise tief in der Gesellschaft verwurzelt. Durch Migration wird FGM/C jedoch nach Österreich importiert und trotz Verbot sind hierzulande zwischen 1.700 und 3.000 Personen davon bedroht. Von 11.000 in Österreich lebenden Mädchen und Frauen, an denen FGM/C bereits praktiziert wurde, stammt der Großteil aus Ägypten oder Somalia.

Die österreichische Regierung hat dieses Problem bereits erkannt und mit der Beauftragung einer Studie über FGM/C in Österreich einen richtigen und wichtigen Schritt gemacht. Des Weiteren ist die bundesweite Koordinierungsstelle für FGM/C positiv hervorzuheben. Die Anstrengungen dürfen jedoch nicht hier enden, sondern weitere Maßnahmen müssen ergriffen werden, um Genitalverstümmelung in Österreich ein Ende zu setzen. Ein ganzheitlicher Ansatz ist nötig, um präventiv gegen FGM/C vorzugehen und Unterstützung für Betroffene bereitzustellen.

 

 

Deshalb stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

“Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht,

-     FGM/C konsequent zu bekämpfen und die Durchführung härtest möglich zu bestrafen,

 

-     weitere diskriminierungsfreie Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung in Österreich zu ergreifen und zur effektiven Bekämpfung Informationspflichten für Ärztinnen und Ärzte und Gesundheitspersonal gegenüber den betroffenen Frauen im Eltern-Kind-Pass einzuführen,

 

-     ein Sensibilisierungspaket für das Personal in Gesundheitsberufen zu erarbeiten und zu beschließen,

 

-     sicherzustellen, dass Informationen über FGM/C auch in den Ausbildungen – etwa von Hebammen, Gynäkologinnen und Gynäkologen – entsprechend verankert werden,

 

-     verstärkte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Aufklärung über die gesundheitlichen und rechtlichen Folgen weiblicher Genitalverstümmelung zu setzen,

 

-     auch Männer verstärkt in FGM/C Projekte (Beispiel Intact MEN) einzubeziehen, um auch diese über die Auswirkungen von FGM/C und die österreichische Rechtslage aufzuklären und ihren Einfluss in Familien und Communitys zur Bekämpfung von FGM/C zu nutzen,

 

-     die Auflage eines sogenannten „FGM-Schutzbriefes“ nach dem Vorbild von Deutschland und den Niederlanden zu prüfen, welcher über die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen und rechtliche Strafbarkeit in Österreich aufklärt.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss