Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung der Notariatsordnung
Die Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird wie folgt geändert:
1. In § 117a Abs. 2 zweiter Satz wird jeweils die Altersangabe „35. Lebensjahr“ durch die Altersangabe „50. Lebensjahr“ ersetzt.
2. § 189 wird folgender Abs. 21 angefügt:
„(21) § 117a Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2026 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.“