70/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.02.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Gernot Darmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend die strafrechtliche Sanktionierung des illegalen Grenzübertritts nach Österreich

 

 

Die Kontrolle der Staatsgrenzen ist essenziell für die Wahrung der inneren Sicherheit, die Durchsetzung der österreichischen Rechtsordnung und den Schutz der Bevölkerung. Der illegale Grenzübertritt stellt eine Umgehung der geltenden Einreisebestimmungen dar und gefährdet sowohl die Sicherheit als auch die Integrität des österreichischen Staatsgebiets.

 

In den letzten Jahren ist in Österreich ein signifikanter Anstieg der Kriminalität zu verzeichnen, welcher auch mit der illegalen Migration in Zusammenhang steht. Statistiken zeigen, dass im Jahr 2023 45,6 % der Tatverdächtigen, 45,1 % der Verurteilten und 59,6 % der neu Inhaftierten Ausländer waren, während der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung etwa 19 % betrug.

 

Zudem wurden im Jahr 2023 rund 150.000 ausländische Tatverdächtige ermittelt, was einen Anstieg von 9,1 % gegenüber dem Vorjahr darstellt.[1]

 

Parallel dazu verzeichnete Österreich seit 2015 eine erhebliche Anzahl von Asylanträgen. Im Jahr 2015 wurden 88.340 Anträge registriert, gefolgt von 42.285 im Jahr 2016. In den darauffolgenden Jahren entwickelten sich die Zahlen wie folgt: [2]

 

·         2017:       24.735 Anträge

·         2018:       13.746 Anträge

·         2019:       12.886 Anträge

·         2020:       14.775 Anträge

·         2021:       39.930 Anträge

·         2022:     112.272 Anträge

·         2023:       59.232 Anträge

·         2024[3]:      24.941 Anträge

 

Diese Entwicklungen verdeutlichen die Notwendigkeit, den illegalen Grenzübertritt als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen. Ziel ist es, die bestehenden Lücken in der Rechtsordnung zu schließen und die Durchsetzung der Einreisebestimmungen sicherzustellen.

 

Angesichts der anhaltenden Herausforderungen durch illegale Migration und der damit verbundenen Kriminalität ist eine rasche gesetzgeberische Maßnahme erforderlich, um die österreichischen Grenzen zu schützen, die innere Sicherheit zu gewährleisten und die Durchsetzung der Einreisebestimmungen sicherzustellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres und die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zur Bekämpfung der illegalen Migration und Massenzuwanderung unter dem Deckmantel von Asyl den illegalen Grenzübertritt nach Österreich als strafbare Handlung einstuft und in das Strafgesetzbuch (StGB) aufnimmt. Diese Gesetzesänderung soll folgende Aspekte umfassen:

·         Strafbarkeit des illegalen Grenzübertritts: Jede unerlaubte Einreise in das österreichische Staatsgebiet ohne gültige Einreisedokumente oder behördliche Genehmigung wird als Straftatbestand erfasst.

·         Bestrafung von „geschleppten“ illegalen Migranten als Beteiligte (§ 12 StGB) im Zusammenhang mit § 114 FPG „Schlepperei“ und Behandlung aller Beteiligten als Täter im Sinne des § 12 Strafgesetzbuch. Somit soll der Geschleppte, welcher Nutznießer der Schleppung ist, genauso bestraft werden wie der Schlepper.

·         Sanktionen:

o   Das Strafmaß für Geschleppte muss unbedingte Haftstrafen in eigenen Haft- und Ausreisezentren vorsehen.

o   Das Strafmaß für Schlepper ist drastisch zu erhöhen.

o   Wurde durch die Schleppung Staatseigentum beschädigt, ist die Strafe zu verdoppeln.

o   Bei Gefährdung von Beamten ist ausschließlich die Höchststrafe anzuwenden.

o   Zudem sind verschärfte Strafen bei Mitwirkung an Schlepperaktivitäten oder der Verwendung gefälschter Dokumente zu setzen.

·         Ausnahmen und Härtefallregelungen: Schutzsuchende, die sich unmittelbar nach der Einreise freiwillig bei den Behörden melden, können von der Strafverfolgung ausgenommen werden, sofern sie glaubhaft machen, dass sie aus keinem sicheren Drittsaat kommen.

·         Verfahrensbeschleunigung: Einführung eines raschen und unbürokratischen Verfahrens zur Ahndung illegaler Grenzübertritte, um eine effektive Abschreckung sicherzustellen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Justizausschuss zuzuweisen.



[1]    https://www.bmi.gv.at/301/statistiken/?utm_source=chatgpt.com

[2]    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/293189/umfrage/asylantraege-in-oesterreich/?utm_source=chatgpt.com

[3]    https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2024/Asylstatistik_Dezember_2024.pdf