700/A XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (Lastkraftwagen-Sicherheits-Novelle)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (Lastkraftwagen-Sicherheits-Novelle)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960 , BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2024, wird wie folgt geändert:
§ 42 Abs. 8 lautet wie folgt:
„(8) Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t dürfen in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr nicht schneller als 80 km/h fahren. Die Behörde hat für bestimmte Gebiete, Straßen oder Straßenstrecken durch Verordnung diese erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen, sofern dadurch nicht der Schutz der Bevölkerung vor Lärm beeinträchtigt wird.“
Begründung
Die in Österreich (mit wenigen Ausnahmen) geltende Geschwindigkeits-Nachtregelung für schwere Lkw ist in ihrer heutigen Form nicht mehr zeitgemäß und sollte zumindest auf Autobahnen und Schnellstraßen auf 80 km/h angehoben werden. Der „Nacht-60er“ hat seine Rechtsgrundlage in § 42 Abs. 8 StVO, wonach Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22:00 bis 05:00 Uhr nicht schneller als 60 km/h fahren dürfen. Diese starre Vorgabe passt jedoch immer weniger zur Realität auf hochrangigen Straßen und erzeugt dort neue Risiken, statt sie zu reduzieren.
Des Nachts treffen auf unseren Autobahnen Lkw regelmäßig mit 60 km/h auf Pkw, die – innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 130 km/h – deutlich schneller unterwegs sind. Damit entsteht eine Geschwindigkeitsdifferenz von bis zu 70 km/h, die den Lkw faktisch zum Verkehrshindernis macht. Nachfolgende Lenker können die Annäherungsgeschwindigkeit leichter unterschätzen, es kommt häufiger zu abruptem Abbremsen, kurzfristigen Spurwechseln und riskanten Überholmanövern. Dass gerade dieses Muster sicherheitsrelevant ist, zeigt auch die Unfallcharakteristik auf Autobahnen: Laut ÖAMTC ist jeder zweite Unfall auf Autobahnen ein Auffahrunfall – also genau jene Unfallart, die durch große Geschwindigkeitsunterschiede und späte Reaktionen besonders begünstigt wird.[1] Entsprechend ist die starre 60-km/h-Vorgabe in der Nacht auch ausdrücklich als problematisch zu bewerten. Dieser Auffassung ist auch die Wirtschaftskammer Österreich und namhafte Vertreter dieser, so ist eine nächtliche Begrenzung von Lkw auf 60 km/h aufgrund des hohen Geschwindigkeitsunterschieds zwischen Pkw und Lkw als sicherheitskritisch bzw. nahezu fahrlässig zu sehen.[2]
Zudem gibt es Erhebungen mit Bezug auf das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), die den verbreiteten Einwand „höheres Lkw-Tempo = mehr Unfälle“ nicht bestätigen: Laut der dargestellten Auswertung war die Unfallrate auf Streckenabschnitten, auf denen für Lkw nachts Tempo 80 zulässig war, um 7 % niedriger als auf vergleichbaren Tempo-60-Abschnitten.[3] Damit wird deutlich, dass ein moderat höheres Nacht-Tempo für Lkw nicht automatisch zu mehr Unfällen führt. Eine Anhebung auf 80 km/h reduziert vielmehr die Differenzgeschwindigkeit zum übrigen Autobahnverkehr spürbar, verbessert die Gleichmäßigkeit des Verkehrsflusses und verringert genau jene geschilderten konfliktträchtigen Situationen, die das Unfallrisiko im höherrangigen Straßennetz erhöhen.
Hinzu kommt, dass Nachtfahrten im Schwerverkehr vielfach nicht „freiwillig“, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit erfolgen. Lieferketten, Nahversorgung und zeitkritische Transporte sind auf die verkehrsärmere Nacht angewiesen. Zwar bestehen in Österreich zusätzlich ein allgemeines Nachtfahrverbot und Ausnahmen (etwa für die Nahversorgung), doch genau dort, wo Lkw nachts rechtmäßig unterwegs sind, verlängert Tempo 60 die Fahrzeiten erheblich und verschlechtert die Planbarkeit. 80 km/h bedeutet in der Praxis spürbar kürzere Beförderungszeiten, stabilere Tourenplanung und weniger unnötige Verzögerungen – ohne den Lkw künstlich auf ein Tempo zu zwingen, das auf Autobahnen und Schnellstraßen zu gefährlichen Geschwindigkeitsunterschieden führt.
Eine Anhebung des Nacht-Tempolimits für Lkw auf 80 km/h ist daher ein sachgerechter Schritt, um gefährliche Geschwindigkeitsdifferenzen zu verringern, den Verkehrsfluss zu harmonisieren und gleichzeitig die Effizienz notwendiger Nachtlogistik zu verbessern.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zuzuweisen, und das Verlangen eingebracht, eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.