Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (Lastkraftwagen-Sicherheits-Novelle)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2024, wird wie folgt geändert:
§ 42 Abs. 8 lautet wie folgt:
„(8) Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t dürfen in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr nicht schneller als 80 km/h fahren. Die Behörde hat für bestimmte Gebiete, Straßen oder Straßenstrecken durch Verordnung diese erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen, sofern dadurch nicht der Schutz der Bevölkerung vor Lärm beeinträchtigt wird.“