701/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Verhinderung zu niedriger Pflegegeld-Einstufungen
Laut aktuellen Daten der Statistik Austria bezogen im Jahresdurchschnitt 2025 rund 501.000 Menschen Pflegegeld, was einem Anstieg an Beziehern um 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und um 8,1 Prozent seit 2019 entspricht. Dies spiegelt die demografische Alterung der Bevölkerung und den steigenden Pflegebedarf wider. Die Gesamtausgaben für das Pflegegeld stiegen auf rund 3,63 Mrd. Euro und die durchschnittliche monatliche Leistung beträgt etwa 604 Euro pro Bezieher.[1]
Gleichzeitig wird zunehmend Kritik an der Struktur und Praxis der Pflegegeldeinstufungen laut. So zeigen sich deutliche Hinweise darauf, dass immer mehr Menschen in niedrigere Pflegestufen eingestuft werden[2], während die Zahl der Höchst-Einstufungen in Pflegestufe 7 rückläufig ist, obwohl der tatsächliche Pflegebedarf nicht abgenommen hat. Betroffene berichten vielfach, dass ihr tatsächlicher Pflegebedarf bei der Einstufung nicht ausreichend anerkannt wird und viele Fälle erst über den Rechtsweg korrigiert werden können. Diese Entwicklung ist als Alarmsignal zu sehen, da sie die Treffsicherheit, Versorgungsleistung und Nachvollziehbarkeit des Pflegegeldsystems in Frage stellt.[3]
Die derzeitigen Pflegegeldbeträge reichen angesichts der explodierenden Energie- und Lebenshaltungskosten und des wachsenden Pflegeaufwands vielfach nicht aus, um die tatsächlichen Mehrkosten von Pflege und Betreuung abzudecken. Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf, das Pflegegeldsystem einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. Es muss sichergestellt sein, dass die Pflegegeldeinstufungen richtig, transparent und nachvollziehbar durchgeführt werden.
Gerade in Anbetracht wirtschaftlicher Not ist es absolut unverantwortlich, dass aufgrund falscher Einstufungen die Betroffenen finanzielle Nachteile haben und erst durch den Rechtsweg zu ihren Ansprüchen gelangen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das Bundespflegegeldgesetz dahingehend ändert, dass bei der Einstufung von Pflegegeldbezieher der tatsächliche Pflegebedarf vollumfänglich und nachvollziehbar anerkannt wird. Dabei sollen folgende Einzelmaßnahmen berücksichtigt werden:
1. Verhinderung von falscher Einstufung in zu niedrige Pflegegeldstufen, die nicht dem tatsächlichen, individuellen Bedarf entsprechen.
2. Einführung eines unabhängigen Qualitäts- und Kontrollmechanismus zur objektiven Überprüfung der Einstufungen.
3. Zugang zu rechtlichem Beistand und verbesserte Möglichkeiten zur Überprüfung von Einstufungsentscheidungen.
4. Jährliche Evaluierung und bedarfsgerechte Anpassung der Höhe des Pflegegeldes an die realen Pflege- und Lebenshaltungskosten, insbesondere unter Berücksichtigung der inflationären Entwicklungen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.
[1] https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/bundespflegegeld (aufgerufen am 17.02.2026)
[2] https://www.tips.at/nachrichten/ooe/wirtschaft-politik/711682-falsche-pflegegeld-einstufungen-beschaeftigen-arbeiterkammer-ooe (aufgerufen am 17.02.2026)
[3] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260209_OTS0080/fpoe-ragger-sinkende-hoechsteinstufungen-beim-pflegegeld-sind-ein-alarmsignal (aufgerufen am 17.02.2026)