705/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Keine Fahrt ins Ungewisse: Zentrales Taxifahrerregister für mehr Sicherheit

 

 

Der Taxiverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Personenbeförderung und erfüllt insbesondere in den Nachtstunden, im ländlichen Raum sowie für mobilitätseingeschränkte Personen eine unverzichtbare Funktion. Fahrgäste müssen sich darauf verlassen können, dass sie von qualifizierten, überprüften und rechtlich legitimierten Personen befördert werden. Ebenso haben Taxifahrer Anspruch auf Schutz vor unseriöser Konkurrenz und vor Rufschädigung durch sogenannte „schwarze Schafe“.

 

Derzeit existiert jedoch kein österreichweit einheitliches, zentrales Register für Personen, die über einen gültigen Taxischein verfügen. Die Überprüfung der Fahrberechtigung erfolgt dezentral, ist für Fahrgäste faktisch unmöglich und für Behörden sowie Vermittlungsplattformen nur eingeschränkt nachvollziehbar. Diese fehlende Transparenz eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten und begünstigt das Auftreten illegaler, oftmals fremdländischer Fahrer, die ohne entsprechende Ausbildung, ohne Ortskundeprüfung, ohne ausreichende Sprachkenntnisse oder sogar ohne jede gewerberechtliche Berechtigung Personen befördern.

 

In der Praxis zeigen aktuelle Fälle aus Wien, wie dringend notwendig ein zentrales Taxifahrerregister ist: Bei einer Schwerpunktaktion der Wiener Polizei im August 2024 wurden 38 Taxilenker kontrolliert und angezeigt, darunter mehrere Personen ohne gültigen Taxilenkerausweis sowie Fahrzeuge mit manipulierten Taxametern – drei Fahrzeuge wurden daraufhin stillgelegt.[1] Diese Kontrollen bestätigen, dass sich trotz bestehender Regelungen immer wieder sogenannte „schwarze Schafe“ unter den Fahrern befinden, die sich nicht an geltende Vorschriften halten.

 

Parallel dazu ermittelt das Landeskriminalamt Wien seit Oktober 2022 in einer Überfallserie in der Wiener Taxi- und Uber-Szene, bei der 22 Fälle bekannt wurden, in denen Fahrgäste während oder nach einer Fahrt betäubt und ausgeraubt wurden. Opfer berichteten, sie hätten vor der Fahrt etwa einen Kaugummi oder ein Zuckerl erhalten und anschließend einen Blackout erlebt, bevor ihnen Wertgegenstände geraubt wurden. Ob es sich bei den Täterfahrern um regulär legitimierte Fahrer handelte, ist bislang ungeklärt, da nicht in allen Fällen verifizierbar war, ob echte Taxis bzw. legitimierte Fahrzeuge beteiligt waren.[2]

 

Ein zentrales, digitales Register aller Personen mit gültigem Taxischein würde hier einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit leisten. Es würde ermöglichen, dass Behörden, Taxiunternehmen und Vermittlungsplattformen in Echtzeit überprüfen können, ob eine Person zur Personenbeförderung berechtigt ist. Darüber hinaus könnte Fahrgästen über einfache technische Mittel – etwa QR-Codes, Apps oder Kennnummern – die Möglichkeit gegeben werden, die Legitimation ihres Fahrers zu verifizieren. Gleichzeitig würden seriöse Taxifahrer geschützt, da illegale Anbieter leichter identifiziert und vom Markt ausgeschlossen werden könnten.

 

Die technische Umsetzung eines solchen Registers stellt kein wesentliches Hindernis dar. Vergleichbare zentrale Register existieren bereits in anderen Bereichen, etwa im Führerscheinwesen oder bei Gewerbeberechtigungen. Unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen kann ein solches System effizient, sicher und zweck-gebunden betrieben werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Einführung eines österreichweit einheitlichen, zentralen Registers für Personen mit einem gültigen Taxischein (Ausweis für das Personenbeförderungs-gewerbe mit Pkw) vorgesehen wird. Diese Regelung soll insbesondere auch Bestimmungen über Inhalt, Zugriffsberechtigte, technische Umsetzung und Übergangsfristen beinhalten, mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit für Fahrgäste und der Bekämpfung der illegalen Personenbeförderung.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zuzuweisen.



[1]   https://kurier.at/chronik/wien/wiener-polizei-fischte-falsche-taxler-aus-dem-verkehr/402943020 (aufgerufen am 17.02.2026)

[2]   https://www.diepresse.com/6287086/im-vermeintlichen-taxi-betaeubt-und-ausgeraubt-ueberfallserie-in-wien (aufgerufen am 17.02.2026)