706/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ricarda Berger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schutz des ungeborenen Lebens: Beratung ausbauen, Datenlage verbessern, werdende Mütter unterstützen
Schwangerschaftsabbrüche betreffen gleichermaßen das ungeborene Leben wie auch Frauen, die sich nicht selten in einer persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Ausnahmesituation befinden. Gerade wegen dieser hohen gesundheitspolitischen, gesellschaftlichen und demografischen Relevanz ist eine sachliche, faktenbasierte Auseinandersetzung unerlässlich.
In Österreich besteht jedoch bis heute eine erhebliche Lücke in der Datengrundlage: Es werden keine offiziellen Statistiken über Schwangerschaftsabbrüche geführt. Österreich zählt damit zu jenen Ländern, in denen trotz der Tragweite des Themas keine gesicherten amtlichen Zahlen vorliegen. Seriöse Schätzungen gehen je nach Quelle von einer Größenordnung von rund 25.000 bis 30.000 Schwangerschafts-abbrüchen pro Jahr aus, in diesem Zusammenhang wird auch von bis zu 82 Abbrüchen pro Tag berichtet.[1]
So ist es aus ethischer wie auch gesellschaftspolitischer Sicht geboten, Schwangerschaftsabbrüche – im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen – so weit wie möglich zu vermeiden. Dabei geht es nicht um Verbote oder moralische Verurteilung, sondern um konkrete und hilfreiche Angebote, die Perspektiven schaffen und belastende Umstände abmildern. Vielmehr muss ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, in dem Mutterschaft als wertvolle und unterstützenswerte Lebensperspektive sichtbar ist und in der Schwangere umfassende Hilfe erhalten.
Insbesondere besteht erheblicher Verbesserungsbedarf bei präventiven Maßnahmen sowie bei der psychosozialen Begleitung und Beratung, um Schwangerschafts-abbrüche im Rahmen der geltenden Rechtslage nach Möglichkeit zu vermeiden und werdende Mütter in Konfliktsituationen bestmöglich zu unterstützen. Dafür sind bundesweit einheitliche qualitative Standards für Beratungen vor einem Schwangerschaftsabbruch sicherzustellen, die wertfrei, ergebnisoffen und qualitätsgesichert erfolgen. Zugleich ist durch transparente Aufklärung darauf hinzuwirken, dass Schwangerschaftsabbrüche weder verharmlost noch als „alternative Verhütungsmethode“ verstanden werden. Wesentlich ist außerdem eine systematische, umfassende Information über Alternativen – insbesondere Adoption, Pflegeelternmodelle und anonyme Geburt – sowie über mögliche psychische und physische Belastungen. Ergänzend ist eine Verankerung eines verpflichtenden Beratungsgesprächs und eine angemessene Wartefrist zwischen Beratung und Eingriff sinnvoll und angemessen.
Der Schutz ungeborenen Lebens und die Unterstützung von Frauen in Notlagen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern sind gemeinsam zu betrachten. Frauen benötigen Beratung, Begleitung und Alternativen, keine gesellschaftliche Normalisierung von Abtreibung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie sowie die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der folgende Punkte umgesetzt werden:
· Einführung einer anonymen statistischen Erfassung von Schwangerschafts-abbrüchen,
· Implementierung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards für ergebnis-offene Beratungen vor einem Schwangerschaftsabbruch,
· Ausbau des psychosozialen Beratungsangebots für Schwangere, insbesondere durch die Erweiterung der Kapazitäten von Beratungsstellen sowie Schulung des Fachpersonals in Krisenintervention und Schwangerschaftskonflikt-beratung,
· Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schwangere durch Erhöhung der finanziellen Unterstützungsleistungen für werdende Mütter sowie gezielte Fördermaßnahmen für alleinerziehende und einkommensschwache Schwangere,
· Einführung eines verpflichtenden Beratungsgesprächs sowie einer Bedenkzeit von mindestens drei Kalendertagen zwischen der Anmeldung und Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.
[1] https://www.diepresse.com/1429199/keine-statistik-zu-abtreibungen-in-oesterreich (aufgerufen am 04.02.2026)