708/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Michael Oberlechner, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Auch der Bund muss endlich liefern – Schaffung leistbaren Wohnraums durch die ARE
Bereits am 11.12.2020 brachte die FPÖ einen Antrag mit dem Betreff „die erforderliche Schaffung leistbaren Wohnraums durch die ARE“ (1187/A(E))[1] ein. Am 20.03.2024 folgte ein FPÖ-Antrag mit dem Betreff „Auch der Bund muss liefern - Schaffung leistbaren Wohnraums durch die ARE“ (1199/UEA)[2]. Wiewohl die Indienststellung der ARE zur Schaffung leistbaren Wohnraums im letzten Regierungsprogramm verankert war, wurde diese Zielsetzung auf Betreiben der ÖVP nicht umgesetzt. Etwa indem die zunächst Unternehmensstrategie entsprechend angepasst worden wäre. Der Rechnungshof kritisiert dies im Bericht „ARE Austrian Real Estate GmbH (Konzern). Follow-up-Überprüfung“ (Reihe BUND 2024/7)[3]. Im Sinne leistbarer Wohnversorgung wäre eine Aktivierung der ARE für diese Zielsetzung allerdings essentiell.
Wie aus dem genannten Bericht hervorgeht, sprachen sich ÖBAG und BMF für eine Tätigkeit der ARE im freifinanzierten Segment des Wohnungsmarktes aus. Die Umsetzbarkeit des damaligen Regierungsprogramms wurde nicht einmal geprüft. Während der Bund also wesentliche Instrumente zur Schaffung leistbaren Wohnraums brachliegen ließ und lässt, beschneidet er insbesondere wiederum gemeinnützige Bauvereinigungen in ihren Möglichkeiten zur Schaffung und Sanierung sozialen Wohnraums kompensationslos, wie schon dem Regierungsprogramm zu entnehmen ist.
Zulasten der Menschen agiert gleichzeitig ein öffentliches Unternehmen maximal gewinnorientiert auf dem Wohnungsmarkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, in Unternehmenszielen und -strategie sowie Geschäftspolitik der ARE Real Estate GmbH vorrangig die Beförderung leistbaren bzw. geförderten Wohnraums sicherzustellen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Bauten und Wohnen zuzuweisen.