711/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Veto gegen die Schaffung einer EU-Armee

 

 

Seit 1951 werden Versuche unternommen eine gemeinsame europäische Armee zu schaffen.[1] Verfassungsrechtlich ist die Republik Österreich zur immerwährenden Neutralität verpflichtet und darf sich gemäß dem Neutralitätsgesetz in aller Zukunft keinem militärischen Bündnis anschließen.[2] Ohne Zweifel wäre ein Zusammenschluss der Armeen aller EU-Mitgliedstaaten als ein Militärbund zu werten, ein Beitritt Österreichs zu solch einer Institution folgerichtig ein schwerwiegender und fundamentaler Verfassungsbruch.

 

Doch EU-Zentralisten nehmen immer wieder erneute Anläufe zur Schaffung einer EU-Armee. Erst vor wenigen Wochen forderte EU-Verteidigungskommissar Andrius Kubilius den Aufbau einer EU-Armee mit ständigen Streitkräften von etwa 100.000 Soldaten.[3]

 

Des Weiteren sprach sich Kubilius für die Kreierung eines sogenannten „Europäischen Sicherheitsrats“ aus, bestehend aus den „wichtigsten EU-Mitgliedstaaten“ sowie dem Vereinigten Königreich. Als wichtige EU-Mitgliedstaaten sieht der EU-Verteidigungs-kommissar lediglich Deutschland, Frankreich, Polen und Italien an. Welche Rolle scheinbar unwichtigen EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich einer etwaigen Entscheidungs-praxis im Europäischen Sicherheitsrat zukommen soll, maß Kubilius offensichtlich keine Bedeutung zu. In diesem Sinne kann das Ziel der Schaffung eines „handlungsfähigen Gremiums“ nur als Bedrohung der nationalen Souveränität der EU-Mitgliedstaaten verstanden werden.3

 

Allem Anschein nach schwebt es dem EU-Verteidigungskommissar vor, dass lediglich vier EU-Mitgliedstaaten und ein Drittstaat zukünftig über die staatliche Schicksalsfrage von Krieg und Frieden in Europa bestimmen sollen. Derartige Pläne würden nicht nur unsere Neutralität de facto abschaffen, sondern unsere staatliche Souveränität beenden. Es ist nicht hinnehmbar, dass österreichische Soldaten auf Geheiß anderer Staaten und entgegen den Interessen ihrer Heimat in den Krieg ziehen und fallen sollen. Ihre Aufgabe ist und soll bleiben die militärische Landesverteidigung der Republik Österreich.

 

Unterstützung erhielt Kubilius jedoch sogleich von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, welche ankündigte bis zum Sommer eine europäische Sicherheits-strategie zu entwickeln, um der Klärung der Frage nachzugehen, ob solch ein Sicherheitsrat ins Leben gerufen werden soll. Außerdem soll die Sicherheitsstrategie klären, wie sicherheitspolitische Entscheidungen künftig vorbereitet und getroffen werden.3

 

Diesen Ambitionen ist entgegenzuhalten, dass zum Schutze der einzelnen EU-Mitgliedstaaten die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) dem Einstimmigkeitsprinzip unterliegen. An dieser Festlegung ist nicht zu rütteln.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, jedwede Aufweichung des Einstimmigkeitsprinzips, die Schaffung einer EU-Armee sowie die Kreierung eines Europäischen Sicherheitsrates mit Vehemenz im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union abzulehnen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Landesverteidigungsausschuss zuzuweisen.



[1]   https://www.focus.de/politik/ausland/nach-trumps-groenland-drohungen-spanien-fordert-gemeinsame-eu-armee_e3288c3d-f295-4429-8b0a-2aeabdaef42e.html (aufgerufen am 29.01.2026)

[2]   Art. 1 Neutralitätsgesetz

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000267 (aufgerufen am 29.01.2026

[3]   https://www.handelsblatt.com/politik/international/verteidigung-eu-kuendigt-europaeische-sicherheitsstrategie-an/100191942.html (aufgerufen am 29.01.2026)