712/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhöhung der flexiblen Personalbewirtschaftung im BMLV

 

 

Im Rahmen der Beantwortung 16381/AB vom 19.01.2024 der parlamentarischen Anfrage betreffend „Attraktivierung des Dienstrechts im Österreichischen Bundesheer“ (16916/J)[1] führte Bundesminister Mag. Klaudia Tanner aus, dass sie eine „erhöhte Durchlässigkeit für Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. Militärpersonen für jeweils der anderen Besoldungsgruppe zugeordnete Arbeitsplätze („Mischverwendungen“)“ anstrebe. „Eine Umsetzung konnte allerdings noch nicht erreicht werden.“[2]

 

Die Problematik hat sich durch die vermehrte Errichtung ziviler Arbeitsplätze in der neuen Heeresorganisation noch verschärft. Der Wechsel von einem militärischen auf einen zivilen Posten bringt einige unerfreuliche Begleiterscheinungen mit sich. Die Militärpersonen müssen ihre Uniform, und somit einen Teil ihrer Identität, ablegen. Darüber hinaus verlieren sie ihre Truppendienstzulage, sowie dienstliche Möglichkeiten zur Erhaltung der körperlichen Fitness und der Schießfertigkeiten. Auch die Ungewissheit über eine präsumtive Rückkehr auf einen militärischen Posten hat eine hemmende Wirkung.

 

Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und des Personalaufwuchses sind hier jedenfalls Flexibilisierungen notwendig, um positive Effekte im Rahmen der Personalbewirtschaftung erzielen zu können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, welche zu einer Erhöhung der flexiblen Personalbewirtschaftung beitragen. Insbesondere sollen Militärpersonen, die auf einen zivilen Dienstposten im BMLV wechseln, fakultativ ihre bisherige Besoldungs- und Verwendungsgruppe (MBO 1, MBO 2 oder MBUO) beibehalten können.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Landesverteidigungsausschuss zuzuweisen.



[1]   Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/16916

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/16381 (aufgerufen am 29.01.2026)

[2]   https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/16381/imfname_1605648.pdf (aufgerufen am 29.01.2026)