713/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA, Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Reform der Einkommenserhebung durch den Rechnungshof zur Sicherstellung vollständiger Transparenz in der öffentlichen Wirtschaft

 

 

Der Rechnungshof ist gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG sowie § 14a Rechnungshofgesetz verpflichtet, bei jenen Unternehmen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen bestimmter Personengruppen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten (Einkommenserhebung).

 

Die bestehende gesetzliche Grundlage der Einkommenserhebung beruht auf einer seit 1988 festgelegten Erhebungsmethodik, die hinsichtlich Prüfbarkeit und Effizienz weiterzuentwickeln ist. Der Anwendungsbereich erfasst derzeit nur jene Unternehmungen und Einrichtungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht. Dadurch bleiben wesentliche Bereiche der öffentlichen Wirtschaft außerhalb der Erhebung.

 

Im seinem Bericht vom 19.12.2025 „Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2023 und 2024“ (Reihe EINKOMMEN 2025/1)[1] weist der Rechnungshof erneut darauf hin, dass der derzeitige Anwendungsbereich der Einkommenserhebung nur Unternehmen und Einrichtungen des Bundes erfasst, die seiner Kontrolle unterliegen, und damit wesentliche Bereiche der öffentlichen Wirtschaft – insbesondere Unternehmen der Länder, größerer Gemeinden sowie gesetzliche berufliche Vertretungen – nicht umfasst. Eine umfassende Transparenz über die Einkommen in der gesamten öffentlichen Wirtschaft ist daher nicht gegeben. Die auf Selbstauskünften beruhende Erhebung verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand, ermöglicht dem Rechnungshof jedoch lediglich eine Plausibilisierung der gemeldeten Daten, nicht aber vertiefte materielle Prüfungen oder differenzierte Auswertungen.

 

Der Rechnungshof hält fest, dass volle Transparenz über die Einkommen des Managements in der öffentlichen Wirtschaft, wie ursprünglich im Zusammenhang mit dem Bezügebegrenzungsgesetz (BezBegrBVG) beabsichtigt, nur durch eine Reform der rechtlichen Grundlagen erreicht werden kann. Dazu sei insbesondere eine klare verfassungsrechtliche Regelung notwendig, um den Anwendungsbereich der Einkommenserhebung rechtssicher zu erweitern.

 

Der Rechnungshof spricht sich daher nicht nur für eine methodische Weiter-entwicklung, sondern für eine entsprechende rechtliche Anpassung aus, insbesondere um die Nutzung vorhandener Offizialdaten zu ermöglichen und die Einkommens-erhebung insgesamt zeitgemäß, effizient und aussagekräftig auszugestalten.

 

Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe des Gesetzgebers, die vom Rechnungshof aufgezeigten rechtlichen Defizite aufzugreifen und die erforderlichen Anpassungen auf einfachgesetzlicher sowie – soweit erforderlich – auf verfassungsrechtlicher Ebene vorzubereiten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher die rechtlichen Grundlagen der Einkommenserhebung des Rechnungshofes dahingehend novelliert werden, sodass

und somit die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Rechnungshofausschuss zuzuweisen.



[1]   https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_1/home_1/2025_Einkommensbericht_2025.pdf (aufgerufen am 16.02.2026)