716/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Barbara Kolm, Michael Fürtbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital zur Stärkung der Eigenkapitalbasis österreichischer Unternehmen
„Alarmstimmung im Mittelstand, es herrscht weiterhin Pessimismus
‚In allen Wirtschaftssektoren überwiegt eine skeptische Grundhaltung. Eine schnelle Konjunkturerholung ist nicht zu erwarten. Der Mittelstand steckt weiterhin in der Rezession fest‘“ [1]
so die für die heimische Wirtschaft wenig rosige Bilanz in der Creditreform KMU-Umfrage Österreich vom 15. Dezember 2025.
Neben einem historischen Tiefstand bei Investitionen, Personalabbau bei jedem vierten Unternehmen, einem weiter stark negativen Geschäftsklima-Barometer der heimischen KMU wird vom Österreichischem Verband Creditreform insbesondere auch auf die schwache Eigenkapitalausstattung der Betriebe hingewiesen:
„Der Anteil eigenkapitalschwacher Unternehmen ist auf den höchsten Stand seit sechs Jahren gestiegen. 19,7% der Betriebe verfügen lediglich über eine Eigen-kapitalquote von unter 10% (Vorjahr: 16,8%). Besonders hoch ist dieser Wert im Dienstleistungssektor (26,5%). Insgesamt verfügen weniger Unternehmen als in den Vorjahren über eine solide Eigenkapitalquote von über 30%.“1
Gerade die finanzielle Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen sind von grundlegender Bedeutung für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Eine ausreichende Eigenkapitalausstattung bildet dabei das Fundament für Kreditwürdigkeit, Investitionen, Innovationen und Krisenresilienz.
Derzeit besteht jedoch eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Eigen- und Fremdkapital. Während Zinsen für Fremdkapital steuerlich absetzbar sind, gilt dies nicht für Eigenkapital. Diese Diskriminierung führt unter anderem dazu, dass Unternehmen verstärkt auf Fremdfinanzierung setzen, was ihre Verschuldung erhöht und die finanzielle Stabilität gefährdet.
Im Interesse der Stärkung der Eigenkapitalausstattung der österreichischen Unternehmen ist es daher aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten von großer Bedeutung, eine steuerliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital herbeizuführen. Dies kann unter anderem durch die Einführung einer steuerlichen Abzugsfähigkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen erreicht werden, die es Unternehmen ermöglicht, eine kalkulatorische Verzinsung ihres Eigenkapitals steuerlich geltend zu machen.
Diese von Seiten der Freiheitlichen bereits seit vielen Jahren immer wieder erhobene Forderung wird auch von anderen politischen Parteien und Organisationen unterstützt: So forderte beispielsweise NEOS im Wahlprogramm zur Nationalratswahl 2024 die steuerliche Gleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital.[2] Ebenso stellte die ÖVP in ihrem „Österreich Plan“ eine „Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapital durch Einführung fiktiver Eigenkapitalzinsen“ in Aussicht.[3]
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine dringend notwendige Stärkung des Eigenkapitals und damit der Bonität der Unternehmen unter anderem durch die Ermöglichung eines Steuerabzugs für fiktive Eigenkapitalzinsen im Sinne einer steuerrechtlichen Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapital umgesetzt wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251215_OTS0017/creditreform-kmu-umfrage-oesterreich-herbst-2025 (aufgerufen am 16.02.2026)
[2] https://www.grs.at/informationen/steuern-in-den-wahlprogrammen-einblicke-in-die-steuerpolitik-zur-nationalratswahl-2024 (aufgerufen am 16.02.2026)
[3] https://ktnvp.at/wp-content/uploads/2024/01/Der_Oesterreichplan.pdf (aufgerufen am 16.02.2026)