717/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Barbara Kolm, Michael Fürtbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Dringend notwendige Verbesserung der Zahlungsmoral des Bundes gegenüber den heimischen Unternehmen
Der Geschäftsverkehr zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen muss sich laut EU-Richtlinie 2011/7/EU[1] an ein Zahlungsziel von 30 Tagen halten. Diese Richtlinie wurde im Jahr 2013 mit dem Beschluss des Zahlungsverzugsgesetz in Österreich umgesetzt.
Einer jüngsten Umfrage des Kreditschutzverbandes KSV1870 zufolge hat sich jedoch die Zahlungsmoral in Österreich gerade von Seiten der öffentlichen Hand, und dabei neben den Gemeinden insbesondere jene des Bundes, verschlechtert.
„Zahlungsdauer: Bund und Gemeinden brauchen länger
Im öffentlichen Bereich hat sich die durchschnittliche Zahlungsdauer punktuell verändert. Gegenüber dem Vorjahr blieb sowohl jene der Firmenkunden (25 Tage), als auch jene der Länder (31 Tage) unverändert. Demgegenüber stehen hingegen der Bund und die Gemeinden, die im Jahresvergleich aktuell etwas schlechter abschneiden. So hat sich die durchschnittliche Zahlungsdauer beim Bund auf 36 Tage (+1 Tag) und jene der Gemeinden auf 26 Tage (+2 Tage) erhöht.“[2]
Die Leidtragenden dieser Entwicklung sind die heimischen Unternehmen, die ohnehin seit Jahren unter den schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, hohen Produktionskosten, Energiekosten, einem nach wie vor enormen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand etc. leiden und damit einem hohen Insolvenzrisiko ausgesetzt sind.
Die Aussichten für das Jahr 2026 in Hinblick auf die Entwicklung der Zahlungsmoral in Österreich geben wenig Anlass zu Freude:
„Wie der Austrian Business Check belegt, befürchten im kommenden Jahr 32 Prozent der befragten Unternehmen eine Verschlechterung der derzeitigen Zahlungsmoral. Insbesondere der Handel, die Herstellung von Waren und die Bauwirtschaft zeigen sich pessimistisch.“2
Walter Koch, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, sieht vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen insbesondere den Bund gefordert:
„Trotz geringer Verschlechterung bleibt festzuhalten, dass der Bund dringend Aufholbedarf hat. 36 Tage sind entschieden zu lange. Gerade in Zeiten von Sparprogrammen sollte der Bund mit gutem Beispiel vorangehen.“2
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist es daher nicht nachvollziehbar, dass es gerade der Bund ist, der derart zögerlich seine Schulden bei den österreichischen Unternehmen begleicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass künftig Rechnungen von heimischen Unternehmen an den Bund so rasch wie möglich, zumindest jedoch innerhalb von 30 Tagen beglichen werden, um möglichen Liquiditätsengpässen der Unternehmen vorzubeugen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0007 (aufgerufen am 16.02.2026)
[2] https://www.ksv.at/pressemeldungen/zahlungsmoral-sechste-rechnung-spaet-bezahlt (aufgerufen am 16.02.2026)
[3] https://www.ksv.at/KSV1870_Infografik_AustrianBusinessCheck_Zahlungsmoral2025_Web (aufgerufen am 16.02.2026)