719/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Konsumenten schützen Verschlechterung der EU-Fluggastrechte verhindern!

 

 

Die Europäische Kommission plant eine tiefgreifende Reform der EU-Fluggastrechte-verordnung (EG) Nr. 261/2004.[1] Während Fluglinien seit Jahren über angeblich überzogene Entschädigungszahlungen klagen, zeigt sich aus Sicht des Konsumenten-schutzes ein völlig anderes Bild: Viel zu oft werden Passagiere bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen allein gelassen, ihre rechtlichen Ansprüche bewusst verschleppt oder sogar ignoriert.

 

Statt diese Missstände zu beheben, sieht der neue Reformvorschlag der Europäischen Kommission gravierende Einschränkungen der Passagierrechte vor. So sollen die Schwellenwerte für finanzielle Entschädigungen massiv angehoben werden. Für Flüge bis 3.500 km soll eine Entschädigung erst ab einer Verspätung von fünf statt drei Stunden fällig werden. Bei Flugstrecken zwischen 3.500 und 6.000 km sollen Passagiere erst ab einer neunstündigen, bei Langstreckenflügen über 6.000 km bei einer über zwölfstündigen Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben.

 

Nachdem sich die meisten Verspätungen im Rahmen von zwei bis vier Stunden bewegen, würden die geplanten Änderungen dazu führen, dass mehr als zwei Drittel aller Passagiere ihren bisher bestehenden Anspruch auf Entschädigung verlieren. Gerade in Zeiten zunehmender Unzuverlässigkeit im Luftverkehr, wachsender Streikfrequenz, Personalengpässen sowie steigender Ticketpreise ist ein Rückbau der bestehenden Passagierrechte absolut unverständlich und inakzeptabel.

 

Am 5. Juni 2025 konnte nun im Rat eine politische Einigung erzielt werden. In den folgenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, beginnend mit Oktober 2025, konnte weiter kein Kompromiss herbeigeführt werden.

 

Nunmehr wurde im Europäischen Parlament am 20. Jänner 2026 eine nach wie vor stark von der Position des Rates der Mitgliedstaaten abweichende „Verhandlungs-grundlage“ beschlossen, um eine Aushöhlung der Fluggastrechte noch zu verhindern.[2]

 

„So wollen die EU-Abgeordneten einen Anspruch auf Entschädigung wie bisher bereits nach drei Stunden Verspätung, […]“[3]

 

Der Rat der Mitgliedstaaten möchte diesbezüglich die Fluggastrechte schmälern und eine Entschädigung erst nach vier bis sechs Stunden Flugverspätung normieren.

 

„Der Vorschlag des Parlaments enthält eine genaue Liste außergewöhnlicher Umstände, die Fluggesellschaften von der Pflicht einer Entschädigung befreien. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse oder Streik. Der Rat bevorzugt dagegen eine offene Liste. Nach den Plänen der Abgeordneten sollen Reisende ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand - etwa Handtasche, Rucksack oder Laptop - sowie einen kleinen Koffer mit an Bord nehmen dürfen. Dafür gibt es von den EU-Ländern aber keine Mehrheit.“3

 

Nunmehr gilt es, im Vermittlungsausschuss des Europäischen Parlaments nach Möglichkeit einen gemeinsamen Standpunkt von Rat und Parlament zu erarbeiten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher – nicht zuletzt im Sinne der Bekräftigung und der Unterstreichung einer einheitlich ablehnenden österreichischen Position gegen die Einigung des Rates durch einen Beschluss des Nationalrates – nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene und bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss des Europäischen Parlaments betreffend die Reform der EU-Fluggastrechte-Verordnung jede Form einer Verschlechterung der derzeit bestehenden EU-Fluggastrechte abzulehnen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.



[1]   https://www.consilium.europa.eu/de/policies/air-passenger-rights/ (aufgerufen am 09.02.2026)

[2]   https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260116IPR32442/europaisches-parlament-will-bestehende-fluggastrechte-sichern (aufgerufen am 09.02.2026)

[3]   APA0229 „EU-Parlament will Entschädigung bei drei Stunden Flugverspätung“ vom 21.01.2026