720/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verhinderung illegaler Wohnsitzmeldungen über die ID Austria

 

 

Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es, sich über die ID-Austria an nahezu jeder beliebigen Adresse anzumelden, ohne dass die Zustimmung des Immobilien-eigentümers oder des tatsächlich Verfügungsberechtigten erforderlich ist. Besonders problematisch ist dabei, dass Eigentümer über eine solche Anmeldung nicht einmal informiert werden.

 

Dadurch können Situationen entstehen, in denen Immobilieneigentümer lediglich durch Zufall erfahren, dass mehrere fremde Personen an ihrer Adresse gemeldet sind. Diese absurde und für Betroffene höchst belastende Situation wird im Artikel von NewsFlix eindrucksvoll dargestellt.

 

Im Format „Newsflix Kopfnüsse“ wird etwa ein Fall geschildert, in dem ein Wohnungseigentümer erst dann von der illegalen Anmeldung einer Person erfuhr, als die WEGA vor seiner Tür stand.[1] Die Person, die sich ohne sein Wissen an seiner Adresse gemeldet hatte, wurde von der Polizei gesucht. Ein solcher Vorfall zeigt deutlich, welches sicherheitsrelevante und persönliche Risiko mit dieser Rechtslage verbunden ist.

 

Sobald sich Personen unrechtmäßig in einer Wohnung anmelden, werden sämtliche behördlichen Zustellungen für diese Personen an die betreffende Adresse gesendet. Eigentümer oder rechtmäßige Mieter finden plötzlich Poststücke, die an ihnen völlig unbekannte Personen adressiert sind. Neben Gerichtspost, Ladungen oder Verwaltungsstrafen können darunter auch Schreiben von Finanzbehörden oder Sozialstellen sein.

 

Besonders skurril ist, dass selbst an leerstehende Immobilien Schreiben der ORF-Beitrags Service GmbH versendet werden, da aufgrund einer illegalen Meldung automatisch eine Beitragspflicht ausgelöst wird. Während der Eigentümer von der Anmeldung nichts erfährt, wird die ORF-Beitragsstelle offenbar unmittelbar über die neue Meldung informiert.

 

Im Artikel wird die Situation treffend beschrieben:

 

„Das alles macht Arbeit. Man muss die betroffenen Stellen anrufen, ihnen den Fall schildern und hoffen, dass sie die Geschehnisse zur Kenntnis nehmen. Einmal in der Woche geht das Opfer des Meldepfusches inzwischen auf das immer selbe Polizei-Kommissariat und gibt die eingegangenen Schreiben ab. Sie werden zum Akt genommen, er ist schon ansehnlich üppig.1

 

Das betroffene Opfer des Meldepfusches sieht sich gezwungen, regelmäßig ein Polizeikommissariat aufzusuchen, um eingelangte Schreiben abzugeben. Dort werden sie dem Akt beigefügt, ein Akt, der inzwischen beträchtlichen Umfang angenommen hat.

 

Die Möglichkeit, sich ohne Zustimmung des Eigentümers an einer beliebigen Adresse zu melden, eröffnet darüber hinaus weitere Missbrauchsmöglichkeiten. Hier sind der Fantasie tatsächlich kaum Grenzen gesetzt. So können beispielsweise Scheinunternehmen unter fremden Adressen registriert werden. Ebenso besteht die Gefahr von Sozialleistungsbetrug, indem durch fingierte Wohnsitzmeldungen unberechtigte Ansprüche geltend gemacht werden.

 

Ein weiteres Risiko liegt im Bereich des Exekutionsrechts: Ist die unrechtmäßig gemeldete Person hoch verschuldet, kann es vorkommen, dass eines Tages ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, um Vermögensgegenstände zu pfänden. In einem solchen Fall liegt es am Eigentümer oder Mieter nachzuweisen, dass sich die betroffenen Gegenstände in seinem Eigentum befinden, ein Umstand, der erheblichen Aufwand und rechtliche Unsicherheit mit sich bringt.

 

Zusammenfassend zeigt sich, dass die derzeitige Ausgestaltung der digitalen Wohnsitzmeldung über ID-Austria eine erhebliche Schutzlücke zulasten der Eigentümer darstellt. Sie schafft nicht nur administrativen Mehraufwand, sondern eröffnet auch Missbrauchspotenziale mit sicherheitsrechtlichen, finanziellen und rechtlichen Folgen.

 

 

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass bei jeder digitalen Wohnsitzanmeldung über die ID Austria die explizite, nachweisbare Zustimmung des Immobilieneigentümers oder des tatsächlich Verfügungsberechtigten erforderlich ist.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung zuzuweisen.



[1]   https://www.newsflix.at/s/wie-sich-die-beamten-gewerkschaft-ein-koerberlgeld-ertrickste-120157508 (aufgerufen: 10.02.2026)