723/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Alma Zadić, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umgehung der Informationsfreiheit durch die Archivgesetze: Schlupflöcher schließen!

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Nach über 100 Jahren wurde mit 1. September 2025 das Amtsgeheimnis im Bundes-Verfassungsgesetz abgeschafft. Gleichzeitig traten das neue verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Informationszugang (Art. 22a B-VG idF BGBl. I Nr. 5/2024) und das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft.

 

Vor dem Start der Informationsfreiheit am 1. September mussten noch eine Vielzahl von einfachgesetzlichen Bestimmungen angepasst werden, weil sie teilweise noch auf die außer Kraft tretende Amtsverschwiegenheit Bezug nahmen und teilweise dem neuen Grundrecht auf Information widersprachen, indem sie eine zu strenge Verschwiegenheit anordneten.[1] Das Bundesarchivgesetz wäre auch ein solches anzupassendes Gesetz gewesen. Die Bundesregierung hat leider auf seine Anpassung verzichtet.

 

Das Bundesarchivgesetz regelt die Archivierung und die Nutzung von Archivgut des Bundes im Staatsarchiv, um es für die Forschung und die Nachwelt aufzubewahren. Im Bundesarchivgesetz gibt es teilweise jahrzehntelange Schutzfristen, die man abwarten muss, bis die Information zugänglich wird. Eine besondere Regel gibt es für die Mitglieder der Bundesregierung, die nach dem Ausscheiden aus dem Amt ihr Schriftgut, das nicht bei dem bzw. der Nachfolger:in bleiben soll, dem Staatsarchiv übergeben müssen. Dieses Schriftgut bleibt 25 (!) Jahre versiegelt, andere Akten sogar 30 Jahre (§ 8 Abs. 1).

 

Anfang 2024 hat bereits eine Causa rund um das Bundesarchivgesetz und die Frage des Zugangs zu Akten die Medien und die Politik beschäftigt: Die Frage, ob die ehemalige Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein wesentliche Akten rund um die Fusion der Sozialversicherungsträger (Stichwort „Patientenmilliarde“) dem Staatsarchiv übergeben, einer Freigabe der Akten nicht zugestimmt und diese somit Kontrollorganen wie dem Rechnungshof und dem Untersuchungsausschuss entzogen haben könnte, stand im Raum.[2] Jedenfalls ist die Rechtslage, wonach Akten, die in Ministerien entstehen, nur mit Zustimmung der ehemaligen Amtsträger:innen eingesehen werden können, mit dem Gedanken einer offenen und modernen Verwaltung nicht in Einklang zu bringen.

 

Auch die Expert:innen des Forum Informationsfreiheit kritisierten in ihrer Stellung-nahme die fehlenden Anpassungen im Archivrecht als verfassungswidrig:

 

„Weder im vorliegenden Entwurf (…), noch im Entwurf des Verfassungsdienstes (…) findet sich eine Anpassung des Bundesarchivgesetzes (…) Im Rundschreiben des Verfassungsdienstes vom 10. Jänner 2025 (GZ 2025-0.015.115) wird dazu zwar korrekt angemerkt: ‚Auch die Archivgesetze des Bundes und der Länder sind als besondere Informationszugangsbestimmungen [Anm. nach § 16 IFG] zu qualifizieren.‘ doch wird dies zwei Sätze später korrekt eingegrenzt: ‚Die besonderen materien-inhärenten Informationszugangsregelungen sind inhaltlich freilich am neuen Grund-recht gemäß Art. 22a Abs. 2 B-VG zu messen.‘ Wir ziehen in Zweifel, ob der als 30-jährige Schutzfrist (laut § 8 Bundesarchivgesetz) vorliegende allgemeine Geheim-haltungstatbestand ohne Möglichkeit zur Abwägung den neuen verfassungs-gesetzlichen Maßstäben entspricht, etwa wenn Dokumente zu Vergabeverfahren frühzeitig aus Kabinetten an das Bundesarchiv übermittelt wurden (…) Das derzeitige Bundesarchivgesetz setzt das künftige verfassungsmäßige Recht auf Zugang zu Informationen (Art. 22a Abs. 2 B-VG) jedenfalls nicht ausreichend um.“[3]

 

Die Regierungsfraktionen lehnten noch im Juli 2025 einen parlamentarischen Antrag (97/UEA, XXVIII. GP) für eine Anpassung des Archivrechts an die Informationsfreiheit ab.

 

Die Befürchtungen, dass die Archivgesetze Schlupflöcher zur Umgehung der Informationsfreiheit darstellen, haben sich leider erhärtet:

 

1. „Waldheim-Gate“: Der „Standard“ berichtete am 7. Dezember unter dem Titel „Außenministerium schützte Waldheim-Personalakt mit bürokratischem Trick"[4], dass der im BMeiA lagernde Personalakt des ehemaligen österreichischen Bundespräsidenten während eines laufenden IFG-Auskunftsersuchens kurzfristig vor Ende der Frist gezielt vom BMeiA ans Staatsarchiv übergeben wurde, um so die Pflicht zur Herausgabe des Aktes zu umgehen.

 

2. „Fiktive“ Archivierung der Wirtschaftsbund-Mails: Der ORF Vorarlberg berichtete im Jänner 2026, dass sich die Vorarlberger Landesregierung weigert, IFG-Anfragen des ORF in Bezug auf Mails, die Interventionen beim ÖVP-Wirtschaftsbund belegen, herauszugeben. Die Mails sind im Amt der Landesregierung gespeichert und unterliegen damit eigentlich dem IFG. Die Landesregierung wartet mit einer kuriosen Begründung auf, warum in dem Fall aber Archivrecht gelte und es damit keine Pflicht zur Informationserteilung gäbe:

 

„Die Landesregierung weigert sich aber, den genauen Wortlaut zu veröffentlichen. Dafür wartet sie mit einer erstaunlichen Erklärung auf: Die Mails seien „fiktiv“ an das Landesarchiv übergeben worden.

 

Landesarchiv hat keine E-Mails übernommen

 

Landesarchivar Ulrich Nachbaur hatte in einem Schreiben gegenüber dem ORF Vorarlberg angegeben, „dass das Vorarlberger Landesarchiv noch keine digitalen Akten aus dem Dokumentenmanagementsystem der vorarchivischen Dokumenten-verwaltung übernehmen kann. Das sehr aufwendige und komplizierte Projekt Digitales Archiv befindet sich noch in der Testphase. Das Landesarchiv hat noch kein digitales Archivgut übernommen.

 

Das Vorarlberger Landesarchiv kann also bis heute keine E-Mails archivieren. Die Landesregierung argumentiert nun damit, dass die E-Mails vom Archiv nur „mangels entsprechender technischer Möglichkeiten“ nicht übernommen wurden – man habe sie aber als Archivgut angeboten. Deshalb, so die Landesregierung, müsse „von einer Übernahmefiktion“ ausgegangen werden. Die E-Mails liegen also tatsächlich nicht elektronisch archiviert im Landesarchiv, aus Sicht des Landes aber hypothetisch.

 

Umgehung des Informationsfreiheitsgesetzes

 

Dass die Landesregierung darauf beharrt, dass die E-Mails rechtlich als Archivgut anzusehen seien, hat einen einfachen Grund: Auf Archivgut ist das Informations-freiheitsgesetz nicht anwendbar. Da die E-Mails nach wie vor in der Landesverwaltung gespeichert sind, müssten sie eigentlich nach den neuen Regeln der Informations-freiheit behandelt werden. Durch die „Übernahmefiktion“ soll aus Sicht des Landes aber das Archivgesetz gelten, das einen wesentlich strengeren Schutz vorsieht.

 

Der ORF Vorarlberg hat auch versucht, die E-Mails vom Landesarchiv zu erhalten, dort verweist man auf die Schutzfrist, die für Rüdissers E-Mails noch bis Anfang 2040 gelten würde. Der Fall liegt aktuell beim Landesverwaltungsgericht.[5]

 

Wer Informationsfreiheit sagt, muss auch Reform des Archivgesetzes sagen. Entscheidend muss sein, dass das im Jänner 2024 beschlossene Informations-freiheitsgesetz im Bundesarchivgesetz und den Archivgesetzen der Länder seinen Niederschlag findet. Es kann nicht sein, dass man aus der laufenden Verwaltung Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bekommen kann – aber kaum sind dieselben Informationen den Archiven übergeben, sind sie 25, 30 oder in Ausnahmefällen gar 110 Jahre gesperrt.[6]

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden Antrag:

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, unver-züglich eine Anpassung der maßgeblichen bundesgesetzlichen Regelungen, insbe-sondere des Bundesarchivgesetzes, vorzubereiten, die sicherstellt, dass das Recht der Bürger:innen auf Informationszugang nicht durch die Übergabe von Akten an das Staatsarchiv umgangen werden kann, und die Informationsfreiheit gewährleistet bleibt.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss



[1] BGBl. I Nr. 50/2025

[2] https://www.derstandard.at/story/3000000210240/hartinger-klein-soll-im-grossen-stil-akten-ihres-ministerbueros-schreddern-lassen-haben

[3] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SNME/479?selectedStage=100

[4] https://www.derstandard.at/story/3000000298894/aussenministerium-schuetzte-waldheim-personalakt-mit-buerokratischem-trick

[5] https://vorarlberg.orf.at/stories/3337576/

[6] https://www.derstandard.at/story/3000000211537/wer-informationsfreiheit-sagt-muss-auch-bundesarchivgesetz-sagen