724/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde

 

betreffend  keine Zustimmung zu Digital-Omnibus-Verordnung - Datenschutz darf nicht Konzernen geopfert werden

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Am 19. November 2025 hat die EU-Kommission den Entwurf einer „Digital-Omnibus-Verordnung“ veröffentlicht.[1] Mit dem erklärten Ziel, Europas Wirtschaft zu stärken, will die EU-Kommission die Regeln für die digitale Welt – allen voran die Datenschutzgrundverordnung – überarbeiten. Das Anliegen, Datenschutzrecht zu vereinfachen, administrativen Aufwand für Unternehmen, insbesondere für KMUs, zu verringern und Rechtsklarheit zu steigern, ist durchaus nachvollziehbar und wird auch von Datenschützern geteilt. So gibt es auch bereits eine Reihe von Vorschlägen zur Vereinfachung - und auch Datenschutzaufsichtsbehörden sind offen für Veränderungen.

 

Die EU-Kommission präsentiert den Digital Omnibus als Instrument für „Rechtsklarheit“, wobei laut Presseaussendung „das höchste Schutzniveau für personenbezogene Daten gewahrt wird“.[2] Doch tatsächlich ist der Vorschlag ein massiver Angriff auf den Datenschutz europäischer Bürger:innen. Tatsächlich geht der Omnibus weit über punktuelle oder technische Anpassungen oder Klarstellungen hinaus und greift in zentrale Strukturen der DSGVO ein. Als klaren Bruch mit Datenschutz- und Grundrechtsinteressen – und auch mit der Rechtsprechung des EuGH – sehen Datenschützer insbesondere folgende Bestimmungen:[3]

 

-       Die DSGVO schützt personenbezogene Daten. Nach dem Omnibus-Entwurf, soll aber bei der Frage ob Daten personenbezogen – und somit geschützt – sind, künftig nicht auf die Person des Betroffenen abgestellt werden, sondern auf die subjektive Sicht des Verarbeiters (Art 3  Z 1 lit a Omnibus-VO). Damit wird eine Rechtsdurchsetzung für Betroffene massiv erschwert. Gerade große Tech-Konzerne, die umfassendes Nutzer-Tracking anbieten (zB Meta, Google, TikTok), profitieren.

 

-       KI-Training mit personenbezogenen Daten soll künftig ohne Einwilligung von Betroffenen möglich sein. Der Omnibus-Vorschlag sieht ein „berechtigtes Interesse“ der Konzerne vor (Art 3 Z 15 Omnibus-VO– Einfügung eines Art 88c in die DSGVO).

 

-       Auskunftsrechte von Betroffenen sollen eingeschränkt werden (Art 3 Z 4 Omnibus VO). Konzerne können dann Auskunftsersuchen als „rechtsmiss-bräuchlich“ abtun.

 

Am 10. Februar 2026 haben der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und die Europäische Datenschutzbeauftragten (EDSB) eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Omnibus-Vorschlag erstattet. Während das Ziel einer Vereinfachung positiv gesehen wird, warnen EDSA und EDSB ausdrücklich, dass die vorliegenden Änderungen „neue Rechtsunsicherheiten schaffen, die praktische Anwendung des Rechts erschweren, das Schutzniveau für Einzelpersonen beeinträchtigen und/oder es den betroffenen Personen erschweren, ihre Rechte auszuüben“.[4]

 

Eine akribische Analyse des Corporate Europe Observatory und von LobbyControl zeigt: Zentrale Regelungen dieses Digital-Omnibus-Vorschlags zielen ganz klar darauf ab, Interessen der US Tech-Lobby zu dienen, zulasten des Grundrechtsschutzes. Unter dem Deckmantel einer Vereinfachung werden hier wesentliche Schranken, die Bürger:innen vor dem mittlerweile schon allumfassenden Tracking durch Tech-Konzerne schützen sollen, abgerissen.[5] Ergebnis der Analyse: Dieser Gesetzesvorschlag stammt direkt von der Wunschliste von Big Tech.[6] 

 

Der im November präsentierte Digital Omnibus ist ganz offenkundig noch Teil der gescheiterten Appeasement-Politik der EU-Kommission, um einen US-Präsidenten, der mit Handelskrieg und Invasion droht, zu besänftigen. Seit dem Weltwirtschafts-forum in Davos im Jänner 2026 sollte klar sein: Mit derlei Besänftigungsversuchen wird zwar die europäische Souveränität und der europäische Rechtsrahmen erodiert, ein geopolitischer Konflikt ist so aber weder zu gewinnen noch zu vermeiden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene auf eine Beibe-haltung des hohen Schutzniveaus der DSGVO einzuwirken, insbesondere im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten vor Tracking und KI-Training, und sich gegen die Abschwächung dieses Schutzniveaus einzusetzen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung vorgeschlagen.



[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52025PC0837

[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2718

[3] https://noyb.eu/sites/default/files/2025-12/noyb%20Digital%20Omnibus%20Report%20V1.pdf

[4] https://www.edpb.europa.eu/system/files/2026-02/edpb_edps_jointopinion_202602_digitalomnibus_en.pdf

[5] https://edri.org/wp-content/uploads/2025/11/The-EU-must-uphold-hard-won-protections-for-digital-human-rights.pdf

[6] https://www.lobbycontrol.de/pressemitteilung/neue-untersuchung-eu-kommission-uebernimmt-digital-regeln-von-big-tech-lobby-123777/  https://netzpolitik.org/2026/digitaler-omnibus-direkt-von-big-techs-wunschliste/