725/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde

 

betreffend keine Klarnamenpflicht - Bekenntnis zu freier Meinungsäußerung im Internet

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Beim ÖVP-Neujahrsauftakt hat Bundeskanzler Stocker erneut die Klarnamenpflicht im Internet gefordert: „Wer seine Meinung im Internet kundtut, soll auch mit seinem Namen dafür geradestehen und die Verantwortung übernehmen.“

 

Fakt ist: Eine solche Klarnamenpflicht ist mit den Grundsätzen der freien Meinungsäußerung, des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung nicht vereinbar.[1] 

 

Das Recht, sich pseudonym oder anonym zu äußern, ist eine fundamentale Voraussetzung demokratischer Diskussionskultur – und zwar offline wie auch online. Insbesondere für Personen, die aufgrund politischer, sozialer oder persönlicher Umstände Repressalien, Diskriminierung oder Überwachung fürchten müssen, ist es wichtig, Kritik auch anonym äußern zu können. So ist erwiesen, dass die Klarnamenpflicht einen sogenannten „Chilling Effekt“[2] hat: Personen verzichten auf rechtlich erlaubte Äußerungen oder Handlungen, weil sie negative Konsequenzen, Repression oder Klagen befürchten. Diese Selbstzensur betrifft insbesondere politisch umstrittene Themen und Kritik an Regierenden und trifft besonders Journal-ist:innen, Aktivist:innen und Whistleblower:innen, die auf Pseudonymität angewiesen sind, um ihre Meinung ohne Angst vor Nachteilen äußern zu können.

 

Auch zur Bekämpfung von Hass-Postings hat sich eine Klarnamen-Pflicht in der Praxis als wenig hilfreich erwiesen: Die Einführung einer Klarnamen-Pflicht in Südkorea hat gezeigt, dass Hasspostings nicht spürbar eingeschränkt wurden. Gleichzeitig hat das Beispiel Südkorea auch gezeigt, wie verwundbar so eine Klarnamenpflicht Bürger:innen macht: So hatten Hacker die persönlichen Informa-tionen von mehr als 35 Millionen Nutzern des südkoreanischen Internetportals Nate kopiert.[3] 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Grundrechte auf freie Meinungs-äußerung und Datenschutz zu wahren, insbesondere eine anonyme Meinungs-äußerung online wie offline zu schützen und ein Bekenntnis gegen Pläne einer Klarnamenpflicht zu beschließen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.



[1] https://epicenter.works/content/10-gruende-gegen-die-klarnamenpflicht

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Chilling_effect

[3] https://www.welt.de/print/welt_kompakt/webwelt/article108767084/Keine-Klarnamen-in-Suedkorea.html