727/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Digitale Souveränität endlich in Schulen umsetzen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Im Jänner 2026 hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) nach einer Klage von NOYB - Europäisches Zentrum für digitale Rechte entschieden, dass der US-Konzern Microsoft ohne Einwilligung Werbe- und Tracking-Cookies auf den Geräten einer Schülerin installiert hat.[1] Laut Microsofts eigener Dokumentation analysieren diese Cookies das Nutzungsverhalten der Schüler:innen, sammeln Browserdaten und werden für Werbung verwendet. Damit ist klar: Microsoft trackt österreichische Schulkinder.

 

Schon im Oktober 2025 hat die DSB in einem anderen Verfahren festgestellt, dass mit Microsoft 365 Education Schüler illegal getrackt werden und Daten von Schüler:innen auch für eigene Zwecke von Microsoft verwendet werden. Den Auskunftsanspruch einer Schülerin hatte Microsoft zurückgewiesen. Zu Unrecht, wie die DSB entschied.[2]

 

Bislang gab es keinerlei Reaktion des Bildungsministeriums auf die Entscheidungen der DSB von Oktober 2025 und Jänner 2026. Im Gegenteil: Noch immer findet sich auf der Website des Bildungsministeriums die von Microsoft bereitgestellte Information „Datenschutz und Datensicherheit“. Dort heißt es im Februar 2026 noch immer: „Wir sammeln keine Daten der Schüler*innen für Werbezwecke und geben diese auch nicht weiter.“[3] Das ist faktenwidrig, hat doch die DSB klar festgestellt: Microsoft hat technisch nicht notwendige Cookies zu Werbe-, Tracking- oder Analysezwecken genutzt. Die erforderliche Einwilligung für derartiges Tracking liegt nicht vor.

 

Zuletzt hat der Bildungsminister erklärt, auf den an Schüler:innen in der Geräte-initiative ausgegebenen Endgeräten Kinder- und Jugendschutz umsetzen zu wollen.[4] Dabei sollen offenbar sämtliche privaten Online-Aktivitäten von Schüler:innen auf Geräten der Geräteinitiative automatisch über die Microsoft Azure Cloud (bzw für iPads über den Apple Content Filter) geroutet und dort "gefiltert" werden[5]:

 

 

 

So macht das Bildungsministerium auch noch den Bock zum Gärtner.

 

Bis einschließlich 2024 wurden im Rahmen der Geräteinitiative rund 460.000 Endge-räte an österreichische Schüler:innen ausgegeben. Dabei ergibt sich aus der Anfra-gebeantwortung 691/AB, dass es sich bei mehr als der Hälfte dieser Geräte um Windows-Produkte handelt. So ergab die Anfragebeantwortung, dass im Schuljahr 2024/25 über 57% der in 1.552 Schulen ausgegebenen Geräte Windows-Geräte waren. Bei diesen Zahlen handelt es sich nur um die im Rahmen der Geräteinitiative in der Sekundarstufe I ausgegebenen Geräte. In diesen Zahlen sind somit die von Schüler:innen im Rahmen des Unterrichts in der Sekundarstufe II verwendeten Geräte noch nicht enthalten.

 

Es ist somit davon auszugehen, dass weit über 260.000 österreichische Kinder – allein infolge der proprietären Geräteinitiative des Bildungsministeriums – von dem rechtswidrigen Tracking durch Microsoft betroffen sind. Traurige Realität ist: Das Bildungsministerium behauptet über die Verwendung von Microsoft-Software oder anderer proprietärer US-Software in Schulen weder einen Überblick zu haben noch darauf Einfluss nehmen zu können (siehe Anfragebeantwortung 691/AB). Verwiesen wird vom Bildungsminister auf die „schulautonome Entscheidung“ – konkret wird ausgeführt: „Im Rahmen ihrer Autonomie entscheiden die Schulen, welchen Gerätetyp sie auswählen und welche Softwarelösungen sie einsetzen möchten, um die Geräte pädagogisch-didaktisch sinnvoll zu nutzen und umfassende digitale Kompetenzen an Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.“[6]

 

Gleichzeitig wird Schulen offenkundig für die Verwendung proprietärer Software vom Bildungsministerium ein umfassendes Unterstützungsangebot gemacht. So heißt es auf der Website der OeaD zum Gerätemanagement: „Die Software-Lösungen zur Verwaltung der digitalen Geräte (Microsoft Intune bzw. Google Workspace for Education) sind Teil eines Unterstützungsangebotes des BMB, welches durch ergänzende Maßnahmen begleitet wird (vgl. SchulDigiG). Andere Software kann auch verwendet werden, muss jedoch am Standort bzw. in Absprache mit den Bildungsdirektionen organisiert werden.“[7] Entscheiden sich Schulen somit im Rahmen ihrer „Autonomie“ für Open Source, wie Linux, so gibt es keine Unter-stützung seitens des Bildungsministeriums.

 

Die Zahlen zeigen: Das Bildungsministerium setzt für die Geräteinitiative in Schulen zu mind. 98% auf proprietäre Systeme - mehr als 57% Windows, mehr als 36% Apples iOS, rund 5% Google. Damit werden Kinder frühzeitig auf diese Systeme geprägt. US-Softwarekonzerne sehen ihre Schulangebote auch genau als das: Als „Pipeline für zukünftige Nutzer“. In einem US-Gerichtsprozess sind interne Dokumente von Google bekannt geworden, in denen explizit ausgeführt wird: „Kinder ins Google-Ökosystem einzuführen, sorgt für Markenvertrauen und lebenslange Loyalität".[8]

 

In der jüngst präsentierten Industriestrategie Österreich 2035[9] wird dem Thema „Digitale Souveränität“ ein eigenes Kapitel gewidmet. Darin wird als erste Maßnahme genannt „Digitale Souveränität durch öffentliche Beschaffung“. An mehreren Stellen findet sich das Leitprinzip „Made in Europe & Partner Countries“ im Förder- und Beschaffungswesen für digitale Produkte und Dienstleistungen. Ausdrücklich gefordert wird auch die Stärkung der digitalen und KI-Kompetenzen in den Lehrplänen aller Schulstufen.

 


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung wird aufgefordert,

·         den Entscheidungen der Datenschutzbehörde folgend ein weiteres rechtswidriges Tracking von Schüler:innen zu unterbinden sowie

·         Schulleiter:innen im Rahmen der Geräteinitiative proaktiv bei der Auswahl von Open-Source-Alternativen oder europäischer Alternativen zu unterstützen, insbesondere bei der Beschaffung, aber auch bei der Gerätebetreuung, bei der Systembetreuung und bei Fortbildungen für Lehrkräfte und Informatik-Kustod:innen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen.



[1] https://noyb.eu/sites/default/files/2026-01/Standarderledigung%20Bescheid_geschw%C3%A4rzt.pdf

[2] https://noyb.eu/sites/default/files/2025-10/Microsoft_Education_365_Bescheid_bk.pdf 

[3] https://www.bmb.gv.at/dam/jcr:48f70bf3-9b09-43c4-b6eb-013f07df85ed/ms_eek.pdf

[4] https://www.sn.at/politik/innenpolitik/wiederkehr-will-bei-jugendschutz-von-schuelerlaptops-nachschaerfen-art-612997

[5] https://tube.virtuelle-ph.at/w/apyLQELJpjCCk1smk4fZFX (Minute 4:50)

[6] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/691/imfname_1688624.pdf

[7] https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-schulen/geraetemanagement-mdm

[8] https://www.derstandard.at/story/3000000305611/interne-google-dokumente-chromebooks-sollen-kinder-zu-loyalen-kunden-machen

[9] https://www.bmwet.gv.at/Themen/industriestrategie.html