728/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Grundrechte vor Tech-Konzernen schützen - kein Digital-Omnibus zu KI

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Nach jahrelangen Verhandlungen wurde am 21. Mai 2024 die KI-Verordnung von den 27 EU-Mitgliedsstaaten endgültig verabschiedet.[1] Am 2.8.2024 ist sie in Kraft getreten. Eine Reihe von Bestimmungen, etwa zu verbotenen KI-Praktiken oder zur Einrichtung einer KI-Behörde sind bereits in Geltung, die meisten Bestimmungen – etwa jene zu Hochrisiko-KI oder zu Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte sollen ab 2.8.2026 gelten. Grundtenor der KI-Verordnung war: KI-Entwicklung fördern, KI-Angebote regulieren, Grundrechte schützen.

 

Kaum dass die lang diskutierten und hart erkämpften Bestimmungen zur Regulierung von KI in Kraft sind, hat die EU-Kommission nun im November 2025 (weniger als 2 Jahre nach dem Beschluss!) einen Vorschlag für eine Digital-Omnibus-Verordnung zur KI präsentiert.[2] Ziel soll eine Erleichterung für Anbieter sein. Dabei finden sich in der Omnibus-Verordnung etwa Bestimmungen, die eine umfassendere Nutzung von Reallaboren ermöglichen sollen und die KMUs und kleineren Midcap-Unternehmen Vereinfachungen bringen sollen.

 

Es finden sich darin aber vor allem auch zahlreiche Aufweichungen, die aus grundrechtlichen aber auch aus Sicherheitsgründen massiv bedenklich sind. Offenbar geht das einerseits auf massives Lobbying durch Big Tech Konzerne zurück und andererseits auf eine verfehlte Appeasement-Politik als Reaktion auf die Zoll- und Territorialdrohungen Donald Trumps. Hochbedenkliche Vorschläge des Digital-Omnibus sind unter anderem:

 

·         Die zeitliche Verschiebung der Anwendbarkeit der Vorschriften für hochriskante KI-Systeme – auch für bereits aktive Systeme.

 

·         Die Verringerung des Registrierungsaufwands bei Hochrisiko-KI – basierend auf einer Eigen-Einschätzung des Anbieters. Sobald sich ein Anbieter darauf beruft, kein Hochrisiko-KI-System gemäß Anhang III in Verkehr gebracht zu haben, soll die Registrierungspflicht entfallen.

 

·         Die Aufweichung von Datenschutzgesetzen:

o   Sofern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Entwicklung und den Betrieb eines KI-Systems „erforderlich“ ist, sollen berechtigte Interessen der Anbieter zur Rechtfertigung der Datenverarbeitung herangezogen werden können.

o   Zum Zweck der „Prüfung, Erkennung und Korrektur von Verzerrungen und Bias in KI-Systemen“ sollen KI-Konzerne auch sensible Daten von Bürger:innen verarbeiten dürfen.

 

·         Die Verschiebung von Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Dazu wird in Erwägungsgrund 20 festgehalten: „Um Anbietern generativer KI-Systeme, die den Kennzeichnungspflichten gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1689 unterliegen, ausreichend Zeit einzuräumen, um ihre Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist anzupassen, ohne dabei den Markt zu stören, ist es angezeigt, einen Übergangszeitraum von sechs Monaten für Anbieter einzuführen, die ihre Systeme bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht haben.“

 

In einem offenen Brief haben mehr als 120 zivilgesellschaftliche Organisationen gewarnt: „Das wäre der größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU.“ Was als „technische Straffung“ der EU-Digitalgesetze präsentiert werde, sei „in Wirklichkeit ein Versuch, heimlich Europas stärkste Schutzmaßnahmen gegen digitale Bedrohungen abzubauen“.[3]

 

Lobby Control hat mittlerweile ermittelt, dass zahlreiche Vorschläge im Digitalen Omnibus eindeutig auf Lobbying von Tech-Konzernen wie Microsoft, Meta und Google zurückzuführen sind. In den zentralen Vorschlägen der EU-Kommission zeigt sich der Einfluss von Big Tech überdeutlich:[4]

 

Einschränkung der Registrierungspflicht

Ohne eine öffentliche KI-Datenbank können KI-Betreiber nach Belieben handeln, ohne Rechenschaft abzulegen. Das wäre besonders problematisch, weil die KI-Anbieter nach dem Omnibus-Vorschlag selbst bestimmen, ob ihre Anwendung als Hochrisiko-KI zählt oder nicht.

 

Verzögerte Durchsetzung von KI-Regeln

Ergebnis: Bereits laufende riskante KI-Systeme können noch länger ohne Sicherheitsvorkehrungen auf dem Markt bleiben. Dazu zählen auch gefährliche Praktiken wie die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum.

 

Einschränkung des Datenschutzes

KI-Betreiber sollen nach den Omnibus-Aufweichungen selbst entscheiden können, ob die Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten von EU-Bürger:innen notwendig ist.

 

 

Auch die Verschiebung einer Kennzeichnungspflicht für bereits bestehende KI-Systeme ist angesichts des erschreckenden Grok-Skandals zu Jahresbeginn 2026 und der um sich greifenden Deepfake-Maschinerie nicht sachlich zu rechtfertigen. Das Argument, man wolle KI-Anbietern „ausreichend Zeit einräumen“ kann eine weitere Verlängerung einer ohnehin schon 2-jährigen Legisvakanz zwischen Inkrafttreten der KI-Verordnung am 2.8.2024 und dem aktuellen Geltungsbeginn für Kennzeichnungspflichten mit 2.8.2026 kaum rechtfertigen.

 

Mit diesem Digital-Omnibus werden wichtige Schutzvorkehrungen aufgeweicht und Big-Tech-Konzerne in eine zügellose Selbstverwaltung entlassen. Genau das ist es auch, was Microsoft, Meta, Google & Co mit ihrem zunehmenden Lobbying erzielen wollen: Die Lobbyausgaben der Digitalindustrie stiegen von 97 Mio. EUR 2021 auf 113 Mio EUR 2023 und 2025 weiter auf 151 Mio EUR. Das ist ein Plus von 33,6 Prozent innerhalb von nur zwei Jahren.[5] Nun scheint die EU-Kommission dem Druck mit dem Digital-Omnibus nachzugeben.

 

Unter dem Deckmantel der Vereinfachung sollen wichtige Regulierungen, die zum Schutz unserer demokratischen Gesellschaft getroffen wurden, abgebaut werden – zulasten der Bürger:innen, zum Wohl der außereuropäischen Konzerne. Dabei sehen wir schon jetzt, wie diese Konzerne unsere Freiheiten und unsere Sicherheit angreifen:

·         Nudify-Apps, bei denen Frauen und Kinder mit KI sexualisiert werden;

·         KI-Chatbots, die schutzbedürftige Menschen zu Selbstverletzung und Selbstmord manipulieren;

·         KI-Filter, die das Selbstbild von Kindern und Jugendlichen zerstören;

·         Angriffe auf die freie Meinungsäußerung, indem Inhalte und Accounts willkürlich gesperrt werden;

·         Verzerrende Algorithmen;

·         Missbrauch persönlicher Bilder, personenbezogener Daten und urheberrechtlich geschützter Werke für KI-Training;

·         flächendeckendes Profiling und Tracking von Menschen;

·         Bekämpfung von fairem Wettbewerb und Schaffung eines feindlichen Marktumfelds für unliebsame Konkurrenz.

 

All das zeigt uns: Die europäischen Digitalgesetze sind nicht nur dringend erford-erlich um unsere Bürger:innen und unsere demokratischen Grundwerte zu schützen, sie sind auch notwendig, um Big Tech Konzerne, die das Ziel haben, Monopol-stellungen immer weiter auszubauen, in die Schranken zu weisen.

 

So wurde in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 22.1.2026 auch folgende Erklärung angenommen:

 

„Das Europäische Parlament …

4. bekräftigt, dass die EU bei der Durchsetzung ihrer Rechtsvorschriften, insbesondere im digitalen Bereich, souverän bleiben muss; verurteilt aufs Schärfste die von den Vereinigten Staaten verhängten Reiseverbote gegen die führenden Vertreter der Zivilgesellschaft Imran Ahmed, Clare Melford, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, die mit ihrer Arbeit zu einem sichereren digitalen Umfeld für alle beitragen und digitale Plattformen zur Rechenschaft ziehen, sowie das von den Vereinigten Staaten verhängte Reiseverbot gegen das ehemalige Mitglied der Kommission Thierry Breton, der eine Schlüsselrolle bei der Festlegung der EU-Digitalvorschriften gespielt hat, und fordert die Aufhebung dieser Verbote; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entschlossen auf diese beispiellosen Angriffe zu reagieren; nimmt die jüngsten Durchsetzungsmaßnahmen zur Kenntnis, die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste für Verstöße gegen Transparenz- und Risikominderungspflichten ergriffen wurden, etwa die Geldbuße in Höhe von 120 Mio. EUR gegen X; weist erneut darauf hin, dass die Durchsetzung der Rechtsvorschriften der EU im digitalen Bereich darauf abzielt, die Einhaltung des EU-Rechts und den Schutz der Grundrechte sicherzustellen, und nicht darauf, politische Meinungen zu regulieren; betont, dass die Einführung neuer Funktionen, einschließlich solcher, die auf generativer KI beruhen, durch sehr große Online-Plattformen mit angemessenen Schutzvorkehrungen und Risikominderungs-maßnahmen einhergehen muss, um die vollständige Einhaltung des EU-Rechts sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Verhinderung der Verbreitung illegaler oder manipulierter Inhalte; verurteilt die Unterstützung durch bestimmte politische Parteien – wie die AfD, Reconquête, Fidesz oder Konfederacja –, die Narrative von außerhalb der EU wiederholen und die EU-Rechtsvorschriften im digitalen Bereich und die demokratischen Werte der EU schwächen;“[6]

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene

·         auf eine Beibehaltung des hohen Schutzniveaus der KI-Verordnung einzuwirken, insbesondere im Hinblick auf Grund- und Freiheitsrechte, demokratische Grundwerte und auch im Hinblick auf Produktsicherheit;

·         dem vorliegenden Vorschlag der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI mit dem Ziel der Aufweichung KI-Verordnung nicht zuzustimmen.

 

Die österreichische Bundesregierung wird weiters aufgefordert die nationale KI-Behörde, die bereits mit 2.8.2025 arbeiten sollte, endlich zu benennen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung vorgeschlagen.



[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689

[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52025PC0836

[3] https://edri.org/wp-content/uploads/2025/11/The-EU-must-uphold-hard-won-protections-for-digital-human-rights.pdf - Zu den Unterzeichner:innen gehören Organisationen der digitalen Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen aus ganz Europa, darunter European Digital Rights (EDRi), Amnesty International, Global 2000, Access Now, der Chaos Computer Club, AlgorithmWatch, das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie, der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, epicenter.works, NOYB und Wikimedia Deutschland.

[4] https://www.lobbycontrol.de/macht-der-digitalkonzerne/wie-big-tech-in-bruessel-datenschutz-und-ki-regeln-beeinflusst-123685/

[5] https://www.lobbycontrol.de/macht-der-digitalkonzerne/wie-big-tech-in-bruessel-datenschutz-und-ki-regeln-beeinflusst-123685/

[6] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2026-0022_DE.html