730/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Alma Zadic, Ralph Schallmeiner, Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Schaffung von Rechtssicherheit im Zusammenhang mit barrierefreien Büchern, leicht verständlicher Sprache und dem Einsatz KI-gestützter Übersetzungstools

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der gleichberechtigte Zugang zu Bildung, Information und Kultur ist ein zentrales Grundanliegen eines demokratischen Rechtsstaates und durch zahlreiche nationale, europäische und völkerrechtliche Verpflichtungen – insbesondere die UN-Behinderte-nrechtskonvention – abgesichert. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass ein erheb-licher Teil der Bevölkerung in Österreich nicht über jene Sprach- und Lesekom-petenzen verfügt, die für eine volle gesellschaftliche Teilhabe erforderlich wären.[1] Davon betroffen sind nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern unter anderem auch Personen mit Migrationshintergrund, Legasthenie sowie Menschen mit geringer formaler Bildung.

Leicht verständliche Sprache stellt ein wesentliches Instrument dar, um diesen Personengruppen den Zugang zu Lern- und Lesematerial zu erleichtern. Insbeson-dere im schulischen und außerschulischen Bildungsbereich kann die Verfügbarkeit von Texten in unterschiedlichen Sprachstufen entscheidend zur Verbesserung von Lese- und Lernkompetenzen beitragen.

Mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das den European Acces-sibility Act umsetzt, sowie den urheberrechtlichen Sonderbestimmungen zur Herstel-lung barrierefreier Vervielfältigungsstücke (§§ 42d ff und 42g UrhG) wurden wichtige rechtliche Grundlagen geschaffen. Seit dem 28. Juni 2025 müssen neu erscheinende E-Books barrierefrei gestaltet sein; zugleich bestehen Möglichkeiten, auf Antrag berechtigter Personen barrierefreie Fassungen bestehender Werke herzustellen.

Darüber hinaus ist auf den Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen hinzuweisen. Ziel des Vertrags ist es, durch urheberrechtliche Schranken und Ausnahmen die Herstellung sowie den grenzüberschreitenden Austausch barrierefreier Formate sicherzustellen. Österreich hat den Vertrag von Marrakesch unterzeichnet. Mit der Ratifizierung des Vertrages durch die EU ist Österreich auch rechtlich gebunden und hat die entsprechende EU-Richtlinie 2018 in österreichisches Recht umgesetzt.

In der praktischen Umsetzung zeigen sich insgesamt erhebliche rechtliche Unsicherheiten. Diese betreffen insbesondere:

Gleichzeitig schreitet die technische Entwicklung rasant voran. KI-basierte Tools zur Sprachvereinfachung ermöglichen mittlerweile qualitativ hochwertige Übersetzungen in unterschiedliche Verständlichkeitsstufen und können – bei sachgerechter Nutzung – dazu beitragen, Barrierefreiheit effizient und wirtschaftlich umzusetzen. Ohne klare rechtliche Leitplanken besteht jedoch die Gefahr, dass diese Potenziale aus Unsich-erheit nicht ausgeschöpft werden oder Akteur:innen rechtliche Risiken eingehen.

Insbesondere Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Schulbuchverlage und Autor:in-nen benötigen daher klare, praxisnahe und kohärente rechtliche Rahmenbe-dingungen. Eine fundierte fachliche Auseinandersetzung unter Einbindung von Justiz, Behindertenorganisationen, Buchbranche, Bildungsbereich und Wissenschaft erscheint erforderlich, um bestehende Unklarheiten zu beseitigen und Rechts-sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Eine solche Klärung würde nicht nur die Umsetzung bestehender gesetzlicher Verpflichtungen erleichtern, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbes-serung von Bildungs- und Teilhabechancen breiter Bevölkerungsschichten leisten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

 

  1. in Abstimmung mit der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine umfassende rechtliche Analyse der bestehenden Regelungen des Barrierefreiheitsrechts und des Urheberrechts im Hinblick auf barrierefreie Bücher, insbesondere E-Books, durchzuführen und ggf. bestehende Probleme sowie bestehende Auslegungs- und Anwendungsunsicherheiten zu identifizieren;
  2. unter Einbindung relevanter Stakeholder, insbesondere von Behindertenorganisationen, Vertreter:innen der Buchbranche, Bildungseinrichtungen sowie einschlägiger Fachjuristinnen, zu prüfen,
  3. gegebenenfalls gesetzliche Klarstellungen oder Anpassungen vorzubereiten, um Rechtssicherheit für die Herstellung, Nutzung und Verbreitung barrierefreier Bücher und Lernmaterialien zu schaffen;
  4. dem Nationalrat über die Ergebnisse dieser Prüfungen sowie über allfällige daraus abgeleitete Maßnahmen Bericht zu erstatten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.



[1] Soziale Herkunft gewinnt an Bedeutung: https://orf.at/stories/3413549/ [02.02.2026]