732/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
betreffend Rechtssicherheit für die Verwendung von Telepräsenzsystemen ("Schulavatare") schaffen!
BEGRÜNDUNG
ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) ist eine schwere chronische Erkrankung, die auch bei Kindern und Jugendlichen auftreten kann. Sie führt zu starker Erschöpfung, Belastungsintoleranz und in vielen Fällen zu längeren Phasen, in denen ein regulärer Schulbesuch nicht möglich ist. Betroffene Kinder und Jugendliche sind dadurch häufig vom sozialen und schulischen Leben ihrer Klasse ausgeschlossen.
Telepräsenzsysteme („Schulavatare“) können für chronisch kranke Kinder und Jugendliche ein zentrales Hilfsmittel sein, um trotz gesundheitlicher Einschränkungen Kontakt zur eigenen Klasse zu halten und in vertretbarem Umfang am Unterrichts-geschehen teilzunehmen. Über den Einsatz, der oft auf Wunsch der Kinder und ihrer Eltern erfolgt, entscheiden die Schulen. Diese müssen auch die datenschutz-rechtliche Verantwortung übernehmen.
Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage „Teilhabe von Schüler:innen mit ME/CSF“[1] vom 18.02.2026 zeigt, dass betroffene Schüler:innen grundsätzlich entschuldigt sind, es bislang für derartige Fälle keine rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Telepräsenzsystemen im Regelunterricht gibt, folglich auch kein Zustim-mungsrecht aller Eltern der Mitschüler:innen.
Solange verbindliche Regelungen fehlen, tragen einzelne Schulen und Schulleit-ungen die Verantwortung, was in der Praxis zu Unsicherheiten und faktischem Ausschluss führen kann – nicht aus pädagogischen oder medizinischen Gründen, sondern aufgrund rechtlicher Grauzonen. Hilfsmittel können abgelehnt werden, weil andere Eltern datenschutzrechtliche Bedenken anmelden, obwohl es keine rechtliche Grundlage für deren Zustimmungspflicht gibt.
Das Bildungsministerium gibt in der Anfragebeantwortung an, Empfehlungen für den Umgang mit Telepräsenzsystem ausarbeiten zu wollen und zu prüfen, ob mögliche schulrechtliche Anpassungen notwendig sind. Doch eine Prüfung schafft noch keine verbindliche Rechtssicherheit. Es gibt derzeit weder eine interimistische bundesweite Lösung noch konkrete Zeitpläne, die Schulen und Eltern Klarheit bieten.
Für betroffene Kinder und ihre Familien bedeutet dieses Zuwarten eine erhebliche Belastung: Bildung und Teilhabe hängen derzeit von der Interpretation einzelner Schulen und Beteiligter ab.
Gerade bei chronischen Krankheiten wie ME/CFS handelt es sich oft um monate-lange oder jahrelange Ausfälle, in denen Kinder ohne Schulavatare praktisch keinen Kontakt zu ihrer Klasse haben. Wollen wir ein inklusives Bildungssystem, brauchen wir auch klare Rechtsicherheit. Nur so ermöglichen wir die Teilhabe dieser Schüler:innen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung wird ersucht, ehestmöglich eine verbindliche rechtliche Grundlage für den Einsatz von Telepräsenzsystemen (sogenannten „Schulavataren“) zu schaffen. Damit soll die nötige Rechtssicherheit für Schulen, Schulleitungen und Eltern gewährleistet und das Recht auf Bildung und sozialer Teilhabe auch für Schüler:innen mit chronischen Erkrankungen sichergestellt werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen.
[1] Vlg. Parlamentarische Anfragebeantwortung 3831/AB: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/J/4335/fname_1732878.pdf, abgerufen am 20.02.2026