733/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahme für Pestizidreduktion in der GAP
BEGRÜNDUNG
Durch die Anfragebeantwortung 3004/AB wurde bekannt, dass in Österreich vor allem die Verwendung besonders gefährlicher Pestizide zunimmt. Diese Entwicklung wird verschleiert, wenn man lediglich die verkaufte Menge in Kilogramm je Wirkstoff betrachtet – denn gerade schädlichere Wirkstoffe brauchen oft nur wenige Gramm je Hektar in der Anwendung, während weniger gefährliche Substanzen mehrere Kilo-gramm benötigen. Sinnvoller ist daher die Betrachtung der Flächen, die mit den in Österreich verkauften Pestiziden behandelt werden können. Aus dieser Berechnung ergibt sich ein erschreckendes Bild:
- Die pestizidbehandelte Fläche, die sich aus den in Österreich verkauften Wirkstoffmengen berechnen lässt, ist seit 2010 bis 2024 um 22% gestiegen. Sie beträgt derzeit 7,5 Millionen Hektar. Das bedeutet, dass jeder Hektar landwirtschaftliche Fläche (ohne Grünland) statistisch 5x pro Jahr mit Pestiziden behandelt wird.
- Besonders stark angestiegen ist die mit besonders gefährlichen Wirkstoffen behandelte Fläche. Das sind zum einen die sogenannten Substitutionskandidaten, wo das Ziel ist, sie mit weniger gefährlichen Pestiziden zu ersetzen. Die behandelbare Fläche mit Substitutionskandidaten-Wirkstoffen hat sich seit 2010 bis 2024 von 1,35 Mio. ha auf 2,78 Mio. ha verdoppelt. Die mit PFAS-Wirkstoffen behandelte Fläche hat sich sogar fast verdreifacht, von 0,53 auf 1,46 Mio. ha.
Ziel ist es eigentlich, Wirkstoffe die als Substitutionskandidaten eingestuft sind, möglichst durch weniger schädliche Alternativen zu ersetzen. Das Gegenteil ist derzeit der Fall. Auch bei PFAS-Pestiziden ist klar, dass diese ersetzt werden müssen: Die Ewigkeitschemikalien reichern sich in Böden, Wasser und unseren Lebensmitteln immer weiter an. Sie landen damit schlussendlich in unseren Körpern – obwohl sie auf den Menschen zahlreiche negative Auswirkungen haben: Manche sind etwa endokrin wirksam, andere sind fruchtbarkeitsschädigend oder haben negative Auswirkungen auf das Kind im Mutterleib, manche können Krebserkrank-ungen verursachen.
Während das letztendliche Ziel ein Verbot des Einsatzes dieser Substanzen sein muss, können Maßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik helfen, den Weg zu bereiten und Landwirt:innen den Umstieg zu erleichtern. In der zukünftigen GAP soll es gemäß Vorschlag der Europäischen Kommission auch erlaubt sein, Maßnahmen mit Förderungen zu entlohnen, die im Mitgliedsstaat gesetzlich vorgeschrieben sind, wenn diese Verbote oder Gebote über die EU-rechtlichen Mindeststandards hinausgehen.[1] Ein nationales Verbot von PFAS-Pestiziden, wie im Antrag 150/A(E) und in der parlamentarischen Bürger:innen-Initiative 28/BI gefordert, und die Einführung von ÖPUL-Maßnahmen wie im vorliegenden Antrag beschrieben, wird also voraussichtlich sogar kombiniert möglich sein – und macht in einer Übergangs-zeit auch Sinn.
In der aktuellen Periode der GAP (2023-2027) gibt es keinerlei Anreize, gezielt auf die schädlichsten Pestizide zu verzichten. Die bestehenden Maßnahmen zur Pestizidreduktion verlangen allgemein, auf bestimmte Gruppen oder auf die flächige Ausbringung zu verzichten, oder aber sie verlangen gerade von den größten Pestizidverwendern keinerlei Einschränkungen:
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel: Eine Fördervoraussetzung ist der „Verzicht auf den Einsatz von flächig ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln auf allen Ackerfutter- und Grünlandflächen des Betriebes, ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel, die ausschließlich
Wirkstoffe enthalten, die gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 verwendet werden dürfen.“
- Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen: Es muss auf alle im konventionellen Landbau eingesetzten Herbizide verzichtet werden.
- Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen: Es muss auf alle im konventionellen Landbau eingesetzten Insektizide verzichtet werden.
Das bedeutet, dass es für Ackerkulturen überhaupt keine Maßnahme für eine Reduktion des Pestizideinsatzes, auf welche Art auch immer, gibt. Im Bereich der Dauerkulturen wird allgemein auf Herbizide und Insektizide abgestellt, ohne deren Toxizität mit einzubeziehen. Der Bereich der Fungizide wird in den Dauerkulturen völlig ausgeklammert, obwohl die PAPA-Statistiken des Julius Kühn Instituts in Deutschland zeigen, dass bei Apfel-, Wein- und Hopfenkulturen der Einsatz von Fungiziden teils um ein vielfaches bedeutender ist als der Einsatz von Herbiziden und Insektiziden.[2]
Das aktuelle ÖPUL wirkt also weder zielgerichtet auf die Reduktion des Einsatzes besonders gefährlicher Pestizide, noch richtet es den Fokus auf die pestizidinten-sivsten Kulturen oder die in den Kulturen meistverwendeten Wirkstoffkategorien.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Landwirtschaftsminister wird aufgefordert, in der neuen GAP ab 2028 und erforderlichenfalls bereits in etwaigen Übergangsjahren ab 2028 eine ÖPUL-Maßnahme zur gezielten Reduktion des Einsatzes und der Gefährlichkeit von Pestiziden anzubieten. Diese Maßnahme kann entweder eingegliedert in eine bestehende Maßnahme (etwa EEB – Einschränkung Ertragssteigernder Betriebsmittel) oder als eigenständige Maßnahme erfolgen.
Diese ÖPUL-Maßnahme zur Pestizidreduktion soll jedenfalls folgenden Kriterien entsprechen:
- Gefördert wird die Einhaltung der Förderbedingungen auf Acker-, Obst-, Wein- und Hopfenflächen
- Fördervoraussetzung ist der vollständige Verzicht auf Pestizide mit Wirkstoffen, welche in folgende Kategorien fallen:
o Substitutionskandidaten gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) 1007/2009
o PFAS-Pestizide gemäß Liste[3] im Bericht der ECHA zur Prüfung eines Gruppenverbots für PFAS
o Totalherbizide
- Weitere Fördervoraussetzung ist die jährliche Absolvierung von Schulungen im Ausmaß von mindestens 8h zu Präventionsmaßnahmen für die Pflanzengesundheit und für biologische Alternativen zu chemisch-synthetischen Pestiziden“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.
[1] Siehe Artikel 10, Absatz 5, zweiter Unterabsatz, im Vorschlag der EK für die Gemeinsame Agrarpolitik (COM(2025) 560)
[2] https://papa.julius-kuehn.de/index.php?menuid=43 bzw. https://sf.julius-kuehn.de/padbx/, siehe etwa Behandlungsindex, Behandlungshäufigkeit und Behandlungsflächen für Apfel, Wein, Hopfen.
[3] Annex A, Appendix A.3.17: https://echa.europa.eu/documents/10162/f71f3bed-e48d-5004-d195-e293c38d0602