735/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
betreffend Wir brauchen endlich aussagekräftige Pestizid-Statistiken!
BEGRÜNDUNG
Pestizid-Statistiken sind in Österreich ein rares Gut: Bis vor kurzem wurden überhaupt nur in Wirkstoffgruppen aggregierte Verkaufszahlen publiziert. Da die Wirkstoffe in ganz unterschiedlicher Menge je Hektar ausgebracht werden, und weil die Gefahren, die von den einzelnen Substanzen ausgehen, sehr unterschiedlich sind, war dies überhaupt nicht aussagekräftig. Mit der Anfragebeantwortung 3004/AB wurden erstmals wirkstoffgenaue Verkaufszahlen je Kalenderjahr veröffentlicht – wenn auch in benutzer:innenunfreundlichen PDF-Dokumenten statt in bearbeitbaren Excel-Dateien.
Aus diesen Daten ließen sich dann auch erstmals die mit den verkauften Pestiziden theoretisch behandelbaren Flächen errechnen, was Global2000 gemacht hat, deren Statistiken von den Grünen veröffentlicht wurden. Es zeigte sich, dass insbesondere die Verwendung von Pestiziden mit höherem Risiko (Substitutionskandidaten) und PFAS-Pestizide in ihrer Anwendung – im Sinne der errechneten behandelten Fläche – besonders stark anstiegen.[1]
Auch wenn die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) diese behandelte Fläche selbst bereits 2024 für Substitutionskandidaten berechnet hat, weil sie diese für aussagekräftiger hält um die Relevanz der einzelnen Wirkstoffe zu beurteilen: Der zuständige Landwirtschaftsminister sagt in 3814/AB ganz klar, dass er nicht plant, diese aussagekräftigere Statistik in Zukunft laufend erstellen zu lassen.
Die Kritik an bestehenden Pestizid-Indikatoren ist schon alt, und auch der Europäische Rechnungshof hat sie bereits kritisiert[2]: In der EU wird weiterhin der Harmonisierte Risikoindikator 1 (HRI1) verwendet, der Pestizide in nur vier Gefährlichkeitsklassen einteilt, und dies anhand ihres Zulassungsstatus gemäß der Verordnung (EG) 1107/2009 und nicht anhand von wissenschaftlichen Daten. Damit werden jeweils viele verschiedene Wirkstoffe mit völlig unterschiedlichen Toxizitäten gleichbehandelt, bzw. die Unterschiede in der Gefährlichkeit der Substanzen bei weitem nicht ausreichend berücksichtigt. Synthetische Insektizide wie Deltamethin, die als Nervengift fungieren, finden sich in derselben Gefährlichkeitsklasse wie Rapsöl, das in der Biolandwirtschaft zur Insektenbekämpfung Anwendung findet. Besonders für Österreich als Bio-Vorreiterland ist dies nachteilig, da die wenigen auch in der biologischen Landwirtschaft zugelassenen Pflanzenschutzmittel im HRI1 viel zu stark ins Gewicht fallen, weil sie in viel größeren Mengen eingesetzt werden müssen um Wirkung zu zeigen. Das ist nun auch ein Fall für eine Beschwerde von Organisationen für Umweltschutz und für die Biologische Landwirtschaft vor dem Europäischen Ombudsmann.[3]
Dabei gäbe es bereits viele verschiedene Ansätze, wie die Toxizität der einzelnen Substanzen besser berücksichtigt bzw. die Relevanz der einzelnen Substanzen in der Pestizidabwendung besser abgeschätzt werden kann. Einige Beispiele:
· Die errechnete behandelte Fläche ist ein Indikator, der aussagt wie viel Fläche mit den verkauften Wirkstoffen behandelt werden kann, indem die Hektaraufwandsmenge (also die durchschnittliche Anwendungsmenge je Hektar) berücksichtigt wird. Das war die Berechnung, die Global2000 gemacht hat, und das war auch die Berechnung, die die AGES in ihrer Studie zu Substitutionskandidaten[4] im Auftrag des BMLUK gemacht hat. Auch der französische Pestizidindikator NODU (Number of Dose Unit) und der dänische Indikator TFI (Treatment Frequency Index) basieren auf einer solchen Berechnung.
· Der PURI (Pesticide Use and Risk Indicator)[5] wurde 2024 von Global2000 gemeinsam mit IFOAM Organics Europe als alternativer Indikator zum HRI1 vorgestellt. Für den PURI wird zuerst die behandelte Fläche errechnet (s.o.), und diese danach noch mit wirkstoffspezifischen Risikofaktoren multipliziert. Diese Risikofaktoren setzen sich aus jeweils mehreren Umwelt- und Gesundheitsrisiken zusammen, getrennt berechnet können damit auch Gefährdungstrends für bestimmte Themenbereiche errechnet werden.
· Der TAT (Total Applied Toxicity) berechnet das Ausmaß der Toxizität von ausgebrachten Pestiziden auf die Biodiversität, und kann auch Aussagen über die Gefährdung einzelner Teilbereiche (z.B. Bestäuber, Bodenlebewesen, Gewässerorganismen) treffen. Erst im Februar 2026 wurde publiziert, dass die Gesamttoxizität der global ausgebrachten Pestizide weiterhin steigt.[6] Dieser Indikator soll auch verwendet werden, um das im UN Global Biodiversity Framework festgelegte Ziel der Reduktion des Risikos durch Pestizide um 50% bis 2030 (im Vergleich zur Baseline 2010-2020) zu monitoren.
Es gäbe also bereits jetzt zahlreiche Möglichkeiten, alternative Indikatoren für die Verwendung und die Gefährlichkeit von Pestiziden zu berechnen. Dies würde ein klareres Bild darüber geben, wo Forschungsmaßnahmen oder Anreizsysteme den größten Hebel für eine Reduktion der negativen Auswirkungen von Pestiziden hätten. Gemeinsam mit einer Pestizid-Anwendungsdatenbank, wie im Antrag 151/A(E) gefordert, könnte man auch regionale Gesundheitsgefährdungen errechnen und so Transparenz für die ansässige Bevölkerung schaffen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirt-schaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert,
· sich auf EU-Ebene für die rasche Bestimmung eines neuen Indikators für die Verwendung und die Gefährlichkeit von Pestiziden einzusetzen, der den HRI1 ablöst, und der die Toxizität der einzelnen Wirkstoffe angemessen berücksichtigt, und
· aus den vorliegenden wirkstoffgenauen Pestizid-Verkaufsstatistiken für Österreich aussagekräftigere Zahlen wie beispielhaft in der Begründung genannt zu errechnen und zu publizieren, um auch schon bevor es einen neuen EU-weit abgestimmten Indikator gibt, eine solide transparente Faktenbasis für die Bevölkerung und für Entscheidungen der Politik zu schaffen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.
[1] https://www.global2000.at/news/analyse-pestizideinsatz-oesterreich
[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220609_OTS0089/umwelt-ngos-und-bio-bewegung-fordern-sinnvolles-messinstrument-der-pestizidreduktion-in-eu-landwirtschaft; https://www.viacampesina.at/oebv-birdlife-und-global-2000-begruessen-gesetzesvorschlaege-zu-pestizidreduktion-und-wiederherstellung-der-biodiversitaet/; https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR20_05/SR_Pesticides_DE.pdf
[3] https://www.pan-europe.info/press-releases/2025/10/complaint-european-ombudsman-eu-commission-deceives-citizens-flawed-figures
[4] https://dafne.at/content/report_release/71dfca2e-53bb-4683-9e2d-915594d8d9a1_0.pdf
[5] https://www.organicseurope.bio/content/uploads/2024/12/IFOAMEU_POLICY_HRI_Report_DE_20241129.pdf?dd
[6] https://www.science.org/doi/10.1126/science.aea8602#sec-2