737/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die menschenrechtliche Sicherstellung wirksamer Schutz- und Ermittlungsmaßnahmen bei Abgängigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche, die sich ohne obsorge-berechtigte Begleitperson in Österreich aufhalten, unterliegen einem besonderen staatlichen Schutzauftrag. Dieser ergibt sich aus der UN-Kinderrechtskonvention, aus Art. 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, aus den unions-rechtlichen Vorgaben des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie aus den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten auf Gleich-behandlung und Achtung des Privat- und Familienlebens.

Kinderrechte sind unteilbare Menschenrechte. Sie gelten ausnahmslos – unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Daraus folgt nicht nur eine Verpflichtung zur Betreuung, sondern vor allem eine aktive Schutzpflicht des Staates, wenn ein Kind abgängig ist oder in eine Gefährdungslage gerät.

Internationale Berichte und Evaluierungen zeigen, dass abgängige unbegleitete Minderjährige in besonderem Maß von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder anderer schwerer Gewalt bedroht sind. Das Verschwinden eines unbegleiteten Kindes ist daher niemals ein bloßer Verwaltungsakt, sondern stets ein möglicher menschenrechtlicher Notfall. Der Staat ist verpflichtet, wirksame, unverzügliche und ernsthafte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu setzen.

Derzeit bestehen jedoch Schutzlücken. Insbesondere fehlt es an klaren, bundesweit einheitlichen menschenrechtlichen Leitlinien für den Umgang mit Abgängigkeiten. In der Praxis ist zu beobachten, dass nach einem abgängigen unbegleiteten minder-jährigen Flüchtling weniger konsequent gesucht wird, als nach anderen Kindern. Allzu oft werden aufgrund der vorgefertigten Annahme, die Minderjährigen seien „einfach weiter gezogen“, weitere Ermittlungsschritte nicht unternommen. Eine solche faktische Ungleichbehandlung ist mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem Kindeswohlprinzip unvereinbar.

Darüber hinaus spielt die Unterlassung von Ermittlungen über den Verbleib von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vor allem denjenigen in die Hände, die durch das Verbrechen des Menschenhandels von deren Schicksal profitieren. Wenn nach den Opfern nicht gesucht wird, haben die Täter freies Spiel.

Menschenrechtlicher Maßstab muss sein: Jedes verschwundene Kind ist gleich viel wert. Jede Abgängigkeit verpflichtet den Staat zu aktiver Suche, zu sorgfältiger Gefährdungsanalyse und zu transparenter Nachverfolgung. Dabei sind insbesondere Risiken von Menschenhandel und organisierter Ausbeutung systematisch zu berück-sichtigen.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die staatliche Schutzpflicht bei Abgängig-keit unbegleiteter Minderjähriger ausdrücklich gesetzlich zu verankern und menschenrechtskonforme Mindeststandards für das behördliche Vorgehen sicherzustellen. Dazu gehört die unverzügliche Einschaltung der Sicherheits-behörden, die Einleitung effektiver Suchmaßnahmen sowie eine dokumentierte Prüfung möglicher Gefährdungslagen. Ebenso bedarf es der Berichterstattung an das Parlament, um eine parlamentarische Kontrolle über Ausmaß, Dauer und Ergebnisse solcher Maßnahmen zu ermöglichen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die menschenrechtliche Schutzpflicht des Staates bei Abgängigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ausdrücklich gesetzlich klarzustellen und verbindlich abzusichern. Es ist sicherzustellen, dass bei jeder Abgängigkeit unverzüglich wirksame Such- und Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet werden, ohne jede Differenzierung nach Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit. Zudem ist eine verpflichtende, am Kindeswohl orientierte Gefährdungsanalyse, insbesondere im Hinblick auf Menschenhandel und Ausbeutung vorzusehen sowie eine transparente Dokumentation der gesetzten Maßnahmen. Schließlich soll eine regelmäßige parlamentarische Berichterstattung über Anzahl, Dauer und Ausgang von Ermittlungen bei Abgängigkeiten gewährleistet werden im Rahmen des Sicherheitsberichts, die die Fälle, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreffen, besonders ausweist.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft vorgeschlagen.