Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 4/2026 wird wie folgt geändert:

1. In § 68 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:

„(2a) Für Mehrarbeitsstunden gemäß § 19d Abs 3a Arbeitszeitgesetz ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.“

2. In § 68 wird in Abs. 3 der Ausdruck „Abs. 1, und 2“ durch den Ausdruck „Abs. 1, 2 und 2a“ ersetzt.