741/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Umsetzung des Nationalen Sicherheitsratsbeschlusses: Strenge Kontrollen, Registrierungspflicht und zertifizierte Mitarbeiter:innen Ausbildung für Sicherheitsfirmen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die rund 18.000 Beschäftigten im Bewachungsgewerbe in Österreich leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Sie sind in Banken, Einkaufszentren, bei Veranstaltungen, an Flughäfen und in öffentlichen Einrichtungen tätig und tragen große Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung. Im Mai 2026 wird ihnen beim Eurovision Song Contest, der in Wien ausgetragen werden wird, eine besonders wichtige Rolle zu kommen.

 

Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden dieser Verantwortung jedoch nicht gerecht. Viele Sicherheitsmitarbeiter:innen arbeiten unter prekären Bedingungen: Alleinarbeit, bis zu fünf aufeinanderfolgende 12-Stunden-Schichten und mangelnde Ausbildung sind keine Seltenheit. Dies stellt nicht nur eine erhebliche Belastung für die Beschäftigten dar, sondern ist auch ein sicherheitspolitisches Risiko.

 

Aktuell gibt es keine einheitliche, verpflichtende Ausbildung für Sicherheitspersonal. Viele Beschäftigte werden online angeworben, erhalten nur eine kurze Einschulung und stehen bereits am nächsten Tag im Einsatz. Dabei tragen sie große Verantwortung und müssen in Gefahrensituationen professionell handeln. Es braucht daher eine ordentliche, standardisierte Ausbildung für alle Personen im Sicherheitsgewerbe, die Berufskunde, Erste Hilfe, Deeskalation, Rechtskunde, Szenarientraining, Konfliktlösung und – wo erforderlich – den Umgang mit Schusswaffen umfasst.

 

Zudem müssen klare Zugangskriterien für Lehrende und Auszubildende definiert werden. Die Kosten für die Ausbildung dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Bestehende Berufserfahrung muss anerkannt und durch praxisnahe Nachschulungen ergänzt werden.

 

Neben der Ausbildung braucht es eine zentrale und unabhängige Registrierung: Ein Register für Unternehmen, Ausbildungsstätten und Beschäftigte sowie einen einheitlichen Ausweis für Beschäftigte zur Identifizierung im Einsatz.

 

Neue Mitarbeiter:innen im Sicherheitsdienst müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen. Aktuell läuft diese in jedem Bundesland unterschiedlich ab und dauert oft lange. Hier braucht es bundesweit einheitliche, transparente und nachvollziehbare Standards, die eine rasche Prüfung ermöglichen.

 

Der verhinderte Terroranschlag beim Taylor-Swift-Konzert im August 2024 hat die Sicherheitslücken im System deutlich aufgezeigt. Dass ein mutmaßlicher Mittäter als Mitarbeiter eines Facility-Unternehmens im Ernst-Happel-Stadion tätig war und weitere amtsbekannte Personen bei den Konzerten hätten eingesetzt werden sollen, verdeutlichte bereits damals den dringenden Handlungsbedarf, der auch in einem Beschluss des Nationalen Sicherheitsrats vom 13. August 2024[1] unterstrichen wurde.

 

Es zeigen sich somit insbesondere drei große Bereiche mit Reformbedarf:

-       Konkret geregelte Eignungsanforderungen an das Personal;

-       Rasche Transparenz über Ausbildung und Zuverlässigkeit durch Vergabe von Ausweisen bzw. Registrierungsnummern;

-        Rechtssicherheit und Beschleunigung bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus werden aufgefordert, schnellstmöglich die Arbeiten an der Umsetzung einer gesetzlichen Regelung für private Sicherheitsdienst abzuschließen und dem Nationalrat einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.

 

Sicherheitsunternehmen sollen reglementiert, registriert und regelmäßig überprüft werden.

 

Die Ausbildung von Sicherheitspersonal soll standardisiert werden, Mindest-Qualitätsstandards sollen eingeführt, Ausbildungsanbieter zertifiziert und streng kontrolliert werden.

 

Bei Einsätzen bei Veranstaltungen, die kritisch für die öffentliche Sicherheit sind, soll die Verlässlichkeitsüberprüfung der Beschäftigten von Sicherheitsunternehmen durch die Behörden des öffentlichen Sicherheitsdienstes evaluiert und verschärft werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.



[1] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:5b362256-bb45-40fd-84ac-fba87f1bd8c4/beschluss_snr_gruene_sicherheitsdienstleister.pdf