742/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Nationales Integritätssystem und umfassende Safe-Sport-Offensive zum Schutz von Athlet:innen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Sport soll ein Raum der Sicherheit, der Fairness und der persönlichen Entwicklung sein. Zahlreiche nationale wie internationale Studien und Berichte zeigen jedoch, dass es auch im organisierten Sport zu Grenzüberschreitungen, Machtmissbrauch sowie zu psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt kommt. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen, Hierarchien und Leistungsdruck einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.

 

Österreich verfügt mit der Vertrauensstelle vera* seit dem Jahr 2022 über eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Belästigung und Gewalt im Sport. Diese erfüllt eine wesentliche Funktion als vertrauliche, parteiische Erstberatung sowie als Unterstützungsstruktur für Betroffene. Zugleich zeigt sich jedoch, dass der bestehende Rahmen nicht ausreicht, um Prävention, Rechtsschutz sowie die wirksame Aufarbeitung und Sanktionierung von Fehlverhalten flächendeckend sicherzustellen, da diese Bereiche bislang nicht ausreichend systematisch und verbindlich im organisierten Sport verankert sind.

 

Ein zentrales strukturelles Defizit liegt in der fehlenden rechtlich verbindlichen Gesamtstruktur für den Umgang mit interpersoneller Gewalt und Integritäts-verletzungen unterhalb der Strafrechtsgrenze. Derzeit bestehen weder einheitliche disziplinarrechtliche Grundlagen noch verbindliche Verfahren, die eine unabhängige Untersuchung, klare Zuständigkeiten, geregelte Opferrechte und die Durchsetzung von Sanktionen gewährleisten.

 

Besonders problematisch ist, dass Sportverbände vielfach zugleich für den laufenden Sportbetrieb, für Prävention und für Disziplinarverfahren zuständig sind. Diese Vermischung von Interessen führt zu erheblichen Rollenkonflikten, erschwert unabhängige Verfahren, kann Betroffene von Meldungen abhalten und untergräbt das Vertrauen in bestehende Schutzmechanismen. Hinzu kommen Rechtsunsicher-heiten und Haftungsrisiken für ehrenamtliche Funktionär:innen sowie uneinheitliche oder abgeschwächte Maßnahmen im Anlassfall.

 

Wirksamer Schutz von Athlet:innen kann nur durch den Aufbau eines nationalen, unabhängigen und rechtlich verankerten Systems erreicht werden. Dieses soll sich an internationalen Vorbildern orientieren und die bewährten Beratungs- und Begleitprozesse von vera* sowie die Präventionsarbeit sichern und weiterentwickeln, zugleich aber Disziplinar- und Aufklärungsaufgaben klar davon trennen.

Ein solches System erfordert:

 

Eine nachhaltige Safe-Sport-Offensive kann daher nicht auf freiwilligen Selbstver-pflichtungen beruhen, sondern benötigt eine klare gesetzliche Grundlage, die Prävention, Aufarbeitung, Rechtsschutz und Sanktionen wirksam miteinander verbindet und das Vertrauen in den organisierten Sport stärkt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport wird aufgefordert,

 

  1. eine umfassende bundesweite Safe-Sport-Offensive einzuleiten, die den Schutz von Athlet:innen – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – im organisierten Sport nachhaltig stärkt;
  2. die Voraussetzungen für den Aufbau eines nationalen, unabhängigen und rechtlich verankerten Integritätssystems im Sport zu schaffen, das
  3. die Vertrauensstelle vera* rechtlich abzusichern und als parteiische Erst- und Anzeigeberatungs- sowie Begleitstruktur für Betroffene dauerhaft in dieses System einzubinden, wobei deren Rolle klar von disziplinarischen und ermittelnden Funktionen zu trennen ist;
  4. bundesweit verbindliche Mindeststandards für Prävention, Schutzkonzepte, Opferrechte und Qualitätssicherung im organisierten Sport festzulegen;
  5. Sportverbände und -organisationen gesetzlich zu verpflichten, im Anlassfall mit der unabhängigen Integritätsstelle zusammenzuarbeiten, Präventionsmaßnahmen umzusetzen und Entscheidungen dieser Stelle zu vollziehen;
  6. sowie den Einsatz öffentlicher Fördermittel, insbesondere über die Bundessport GmbH, an die Einhaltung wirksamer Safe-Sport-, Präventions- und Integritätsstandards zu knüpfen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sportausschuss vorgeschlagen.