745/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.02.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde
betreffend 3-Punkte-Plan für digitalen Kinderschutz
BEGRÜNDUNG
Kinder und Jugendliche wachsen heute in einer digital geprägten Welt auf, in der soziale Netzwerke, algorithmische Empfehlungssysteme und Künstliche Intelligenz tief in ihren Alltag eingreifen. Interne Dokumente aus dem Konzernumfeld zeigen, dass insbesondere Plattformen wie Instagram Mechanismen einsetzen, die suchtähnliche Verhaltensweisen begünstigen und das psychische Wohlbefinden junger Nutzer:innen beeinträchtigen können. Gleichzeitig werden problematische Inhalte – etwa sexualisierte Darstellungen, Gewalt, algorithmisch verstärkte Sichtbarkeit extremer Inhalte oder Hass – häufig nicht ausreichend moderiert, was reale psychische und soziale Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Zudem zeigt eine aktuelle Studie der UNESCO, dass auf KI basierende Sprachmodelle gesellschaftliche Vorurteile nicht nur widerspiegeln, sondern verstärken können, indem sie zum Beispiel Geschlechterstereotype reproduzieren und diskriminierende Inhalte erzeugen. Solche Verzerrungen sind in den Daten und Algorithmen verankert und wirken sich auf die Wahrnehmung junger Menschen aus. Dies unterstreicht, dass KI-Anwendungen nicht neutral oder harmlos sind, sondern systematisch Einfluss nehmen können – bis hin zu einer gefährlichen Radikalisier-ung, die sich zuletzt auch immer öfter in gewalttätigen Handlungen manifestiert. Es braucht ein Verständnis dafür wie diese Systeme funktionieren und ein kritisches Hinterfragen der produzierten Inhalte.
Dennoch ist klar, dass langfristig die Verantwortung nicht bei den jungen Menschen oder gar den Eltern liegen darf, sondern bei den Plattformen. Es braucht Verpflicht-ungen für effektive und technisch belastbare Altersverifikationssysteme.
Ein bloßes Social-Media-Mindestalter greift zu kurz. Digitale Risiken beschränken sich nicht auf einzelne Plattformen, sondern betreffen den gesamten digitalen Raum: von KI-basierten Anwendungen über Online-Games bis hin zu Fake News, Betrugsmaschen und manipulativen Inhalten. Ohne begleitende Schutzmechanismen und umfassende Medienbildung bleiben Kinder und Jugendliche diesen Risiken weitgehend schutzlos ausgeliefert.
Digitaler Kinderschutz muss daher ganzheitlich gedacht werden: als Zusammenspiel aus klaren Regeln, technologischem Schutz und der Stärkung von Kompetenzen.
Ziel dieses Antrags ist es, Kinder und Jugendliche nachhaltig zu befähigen, digitale Räume sicher, kritisch und selbstbestimmt zu nutzen. Ein umfassender digitaler Kinderschutz soll
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie wird aufgefordert folgende drei Punkte für digitalen Kinderschutz umzusetzen:
1. Verbindliches
Social-Media-Schutzalter
Ein gesetzlich geregeltes Schutzalter von 14 Jahren für die Nutzung
sozialer Medien ist sinnvoll, um junge Menschen vor sucht- und
manipulationsfördernden Mechan-ismen sowie Devianz-Inhalten zu
schützen, solange die Plattformen noch keine Ver-pflichtung für ein
effektives und technisch belastbares Altersverifikationssystem eingeführt
haben.
2. Regulierung von
Algorithmen und KI-Anwendungen für Kinder
Plattformen müssen auf europäischer Ebene verpflichtet werden,
algorithmische Empfehlungssysteme und KI-gestützte Inhalte endlich sicher
zu gestalten, sodass sie keine zusätzlichen Risiken für Kinder und
Jugendliche erzeugen, insbesondere im Hinblick auf Hass, Hetze, einseitige
Meinungsverzerrungen, Verzerrungen in der Selbstwahrnehmung und süchtig
machendes Design.
3. Systematischer
Ausbau von Medien- und Digitalkompetenz
Medienbildung muss verbindlich, altersgerecht und systematisch in
Schulcurricula, aber auch in außerschulischen Bildungsangeboten verankert
werden. Sie soll Themen wie soziale Medien, algorithmisches Filtern von
Informationen, Online-Spiele, Datenschutz, Factchecking, digitale Gewalt und
KI-Anwendungen umfassen. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen nicht nur
Technikwissen zu vermitteln, sondern auch kritisches Urteilsvermögen und
digitale Resilienz zu stärken.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.